Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Frontex-Files: DAV und CCBE fordern Zugang zum Recht

(Brüssel/Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die Position des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), dass ein effektiver Zugang zum Recht auch an Europas Außengrenzen gewahrt sein muss. Dafür setzte sich die deutsche Präsidentin des CCBE, Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, auf der 49. Europäischen Präsidentenkonferenz der Rechtsanwaltsorganisation ein.

Dr. Gräfin von Galen plädiert eindringlich dafür, dass der effektive Zugang zum Recht für jedermann in Europa gewährleistet sein müsse. Aktuell sei diese essentielle Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit durch unterschiedliche Entwicklungen bedroht. Hierzu zähle insbesondere der bisher nicht erfolgte Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). "Nach unseren gemeinsamen europäischen Werten gelten für alle Schutzsuchenden die Menschenrechte, die in der EMRK verankert sind", betont die CCBE-Präsidentin. Solange die EU aber nicht Teil der EMRK ist, gebe es keine Möglichkeit einer Klage gegen die europäische Grenzschutzagentur Frontex vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In den kürzlich veröffentlichten Frontex Files werden schwere Vorwürfe gegen die Agentur erhoben, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung an rechtswidrigen Pushbacks an den EU-Außengrenzen. Illegale Pushbacks verstoßen gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen das Non-Refoulement-Gebot (Nichtzurückweisungsprinzip). Die Aktivitäten von Frontex dürfen in keinem rechtlichen Vakuum stattfinden, sondern müssen gerichtlich überprüfbar sein und den Betroffenen effektiven Rechtsschutz ermöglichen.

In seiner Stellungnahme Nr. 08/2021 zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat der DAV bereits dargelegt, dass die Vorschläge bezüglich der vorgesehenen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel insgesamt unzureichend sind, um den Erfordernissen an effektiven Rechtsschutz zu genügen. Gemäß Art. 47 der Grundrechtecharta und Art. 13 EMRK muss der effektive Rechtsschutz insbesondere auch bei der Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an Europas Außengrenzen gewährleistet sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sf)

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