Pressemitteilung | Katholische Erziehergemeinschaft in Bayern e.V. (KEG)

Frühkindliche Bildung nicht nach Kassenlage !/ Stellungnahme der Katholischen Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG) zum Antrag der CDU/CSU und FDP-Bundestagsfraktionen "Faire / Teilhabechancen von Anfang an - Frühkindliche Bildung und Betreuung / fördern"

(München) - Die KEG stimmt der Situationsbeschreibung und den sich daraus ergebenden Forderungen zur frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung grundsätzlich zu, sieht aber bei einigen Forderungen zielführende Korrekturen und Ergänzungen als dringend notwendig an. Bildung, Erziehung und Betreuung stellen eine unauflösliche Trias dar, die auch im zweiten Teil des Titels unbedingt zum Ausdruck kommen muss, zumal "Erziehung" immer mehr sowohl in der Familie als auch in allen Bereichen der Fremderziehung als schwierige Verpflichtung und Aufgabe wahrgenommen wird. Die KEG befürchtet, dass die Forderungen durch die in der Einleitung entscheidende Einschränkung
"im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel" der Beliebigkeit bei Bund, Ländern und Kommunen überlassen bleiben. Die KEG hätte erwartet, dass in dem Antrag die Bundesregierung aufgrund der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die frühkindliche Bildung stärker in die Pflicht genommen worden wäre. Denn frühkindliche Bildung darf nicht nach Kassenlage gestaltet werden. Viele Forderungen können nur mit qualifizierten Fachkräften erfolgreich umgesetzt werden, Die KEG vermisst bezüglich der Ausbildung von Erzieher/innen konkrete Vorgaben an die Bundesregierung. Mit der Formulierung "die Aus- und Fortbildung der Frühpädagoginnen und Frühpädagogen zu verbessern" wird wenig Substantielles ausgesagt. Die Bundesregierung muss aufgefordert werden, sich bei der KMK dafür einzusetzen, dass mit den Rahmenvereinbarungen zur Erzieher/innenausbildung endlich auch bundeseinheitlich verbindliche Mindeststandards benannt werden -trotz Bildungsföderalismus. Deutschland kann es sich nicht länger leisten, das Fachschulstudium der Sozialpädagogik auf "Flickenteppichniveau" zu absolvieren. Angesichts des dramatischen Fachkräftemangels in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern - der Erziehermarkt ist praktisch leer gefegt - begrüßt die KEG die Forderung an die Bundesregierung, intensiv für den Beruf der Erzieher/innen zu werben, vor allem mit Blick auf 2013. Hinsichtlich der Attraktivität des Erzieherberufs vermisst die KEG konkrete Vorschläge. Vorrang muss vor allem haben die Verbesserung der Rahmenbedingungen , so u.a. unbefristete Verträge, eine verantwortbare Fachkraft - Kind - Relation von 1 : 8 für Kinder ab drei Jahren bzw. 1 : 4 für Kinder unter drei Jahren, wie es die EU empfiehlt, den pädagogischen Fachkräften hinreichende Zeitkapazitäten für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung zu stellen. Eine im Antrag geforderte "angemessene" Fachkraft -Kind - Relation muss daher abgelehnt werden. Zur Attraktivität des Erzieherberufs - insbesondere für männliche Erzieher- zählen selbstverständlich eine wesentlich bessere Bezahlung und Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Angesichts der stetig wachsenden Anforderungen und komplexer werdenden Herausforderungen in sozialpädagogischen Einrichtungen müssen Bund , Länder und Kommunen endlich durch eine deutlich höhere Vergütung in sozialpädagogischen Berufen der Aufwertung des Ansehens der pädagogischen Fachkräfte Rechnung tragen. Die Tagespflege ist im Rahmen der Tagesbetreuung von Kindern sicherlich ein Alternativangebot, das Familien in ganz besonderen Lebenslagen nützt. Dabei ist das flexible Betreuungsangebot nur ein Aspekt, der hier genannt werden soll. Die KEG gibt allerdings zu bedenken, dass auch für dieses Betreuungsangebot nur qualifiziert ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden darf, zumal diese Betreuungsmöglichkeit dem professionellen Angebot von Kindertagesstätten und Kindergärten gleichgestellt ist. Die KEG hat aufgrund einschlägiger Erfahrungen erhebliche Zweifel, dass im Rahmen von derzeit 160 Qualifizierungsstunden für Tagespflegepersonen die zu fordernde und aus heutiger Sicht auch dringend notwendige Ausbildung und Qualifizierung ausreicht, diese wichtige pädagogisch-verantwortliche Tätigkeit ausüben zu können. Vielmehr empfiehlt die KEG, die fachliche Ausbildung der Tagespflegekräfte/Tagesmütter an professionell geführte Kindertagespflegeeinrichtungen, wie Kitas oder Kindergärten, zu koppeln-allerdings nicht zum Nulltarif. Bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen an Tagespflegekräfte ist darauf zu achten, dass dies immer nur an tatsächlich geeignetes Fachpersonal erfolgen darf. Den Jugendämtern kommt hierbei eine besondere Rolle beim Auswahlverfahren und bei der Kontrolle zu.
Die KEG muss allerdings aufgrund intensiven Kontakts mit Tagespflegepersonal der Einschätzung der Antragsteller widersprechen , dass Tagespflegepersonen "häufiger nach dem Bildungsplan arbeiten" als Erzieher/innen.

Quelle und Kontaktadresse:

(aj)

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