Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Fünf deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen reichen Verfassungsbeschwerde gegen die Ökosteuer ein

(Frankfurt/M.) – Fünf Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die 1. und 2. Stufe der Ökosteuerreform eingereicht. Die repräsentativ ausgewählten Beschwerdeführer, Firma Kurt Hackenberg Spedition OHG, Karl-Heinz Kohn Internationale Spedition, Emil Mann GmbH Interna-tionale Spedition, König & Nitzsche GmbH Spedition und Baustoffrecycling sowie Anton Mitiska Spedition kommen aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern. Diese den Querschnitt des Gewerbes darstellenden mittelständischen Unternehmen sind trotz unterschiedlicher betrieblicher Strukturen in Bezug auf Personalstand, Kapitalausstattung und Ertragskraft von der ökologischen Steuerreform erheblich betroffen. Ein Teil der Betriebe ist bereits nach der ersten “Reformstufe” durch die Mineralölsteuererhöhung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die wirtschaftliche Situation im deutschen Güterkraftverkehr, insbesondere der starke internationale Wettbewerb, verhindert eine Abwälzung der Steuerbelastung auf die Auftraggeber. Das wirtschaftliche Ausmaß der Betroffenheit der Beschwerdeführer wurde im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Untersuchung der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr (BZG) eG belegt und zeigt für alle Beitriebe existenzbedrohende Dimensionen.



Die Verfahrensbevollmächtigten, die Bonner Universitätsprofessoren Matthias Herdegen vom Institut für Öffentliches Recht und Wolfgang Schön vom Institut für Steuerrecht, haben in ihrer 140seitigen Beschwerdeschrift die Verletzung fundamentaler im Grundgesetz verankerter Grundrechte überzeugend dargestellt. Es handelt sich dabei um Verstöße gegen das Gleichheitsgebot, die Berufsfreiheit sowie die Eigentumsgarantie. Außerdem verstößt die beschlossene Mineralölsteuererhöhung gegen allgemeine Grundsätze des Finanzverfassungsrechtes und gegen allgemeine Verfassungsprinzipien der Steuergerechtigkeit. So seien unter anderem Steuerermäßigungen ohne sachlichen Grund auf den Einsatz von Mineralöl zur Gewinnung von Strom und Heizwärme durch produzierende Unternehmen sowie den Kraftstoffverbrauch im Schienenverkehr und im Öffentlichen Personennahverkehr beschränkt. Demgegenüber werde mit dem Güterkraftverkehrsgewerbe eine Branche massiv belastet, die in einem harten Verdrängungswettbewerb mit ausländischen Anbietern stehe.



Der BGL, der eine politische Lösung vorgezogen hätte, sieht in der eingereichten Verfassungsbeschwerde die letzte Möglichkeit, die Existenzvernichtung deutscher Transportunternehmen und Tausender deutscher Arbeitsplätze zu verhindern. Denn nur deutsche Betriebe zahlten die Ökosteuer, während im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeuge mit einer Tankfüllung 3.000 km und mehr in Deutschland zurücklegen könnten, ohne zu tanken. Der BGL hofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht angesichts der krisenhaften Situation der deutschen Transportunternehmen sehr bald mit der Verfassungsbeschwerde befasst und dem existenzbedrohenden Verfassungsbruch durch das Ökosteuergesetz Einhalt gebietet.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt, Tel: (069) 7919-0, Fax: (069) 7919-227, E-mail: bgl@bgl-ev.de, Internet: http://www.bgl-ev.de; Quelle: BGL

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