Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

GDV gegen Einbeziehung von Wohneigentum in das Altersvorsorgegesetz

(Berlin) - Das Altersvermögensgesetz (AVmG) muss jetzt unter Dach und Fach gebracht werden. Dies forderte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am vergangenen Freitag in Hinblick auf die laufenden Beratungen im Vermittlungsausschuss. Kritisch äußerte der Verband sich allerdings zur Einbeziehung von Immobilien in das AVmG. Entgegen der Gesetzesintention sei es mit Wohneigentum nicht möglich, einen Teil der gesetzlichen Rente durch laufende zusätzliche Einkommensleistungen zu ersetzen. Die jetzt handelnden Politiker trügen die Verantwortung dafür, dass möglicherweise der Lebensstandard im Alter nicht in dem bisher vorgesehenen Umfang gesichert wird.

Alle bisher vorgelegten Modelle leiden nach Auffassung des GDV an erheblichen konzeptionellen Mängeln. Vor allem bei den Entnahmemodellen ergäben sich Probleme mit der Besteuerung. So erforderten Entnahmemodelle grobe Hilfskonstrukte, um die ersparte Miete bzw. nicht realisierte Wertzuwächse im Alter zu erfassen. In jedem Fall werde erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand produziert, der letztlich vom Steuerzahler getragen werden müsse. Das Darlehensmodell sei dagegen ein Vorschlag, der die Zielsetzung und Systematik des AVmG am wenigsten beeinträchtigen würde. Nach Ansicht des GDV kann Wohneigentum aber gar nicht als Element der ersetzenden Altersvorsorge betrachtet werden. Der GDV wies in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen in Ostdeutschland hin, die zeigten, dass angesichts des für ganz Deutschland prognostizierten Bevölkerungsrückgangs von 82 auf 68 Millionen mit einem Wertverfall bei Wohneigentum gerechnet werden müsse. Zudem werde die eingesparte Miete oft überschätzt. Gerade im Rentenalter stehe Sanierungs- und Umbaubedarf an. Im Übrigen werde Wohneigentum bereits erheblich gefördert. Allein die Eigenheimzulage belaufe sich auf jährlich 13,5 Milliarden Mark, was zwei Drittel des AVmG-Fördervolumens in der Endphase entspreche.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

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