Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Gen-Patente behindern medizinische Forschung

(Berlin/Köln) - "Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind Allgemeingut und keine Handelsware. Deshalb wenden wir uns gegen jeden Versuch, menschliche Gene oder Gensequenzen zu patentieren", erklärte der Bundesärztekammer-Präsident, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, am 22. Februar.

Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes, das Brustkrebs-Gen 1 (BRCA1) patentrechtlich zu schützen, dürfe keinen Bestand haben. "Wir hoffen, dass der heutige Einspruch von Greenpeace und über 1000 Personen gegen dieses Patent Erfolg hat und die Patenterteilung widerrufen wird", sagte Hoppe. Es müsse Klarheit darüber bestehen, dass lediglich für Verfahren und einzelne Verfahrensschritte zur Herstellung gentechnisch veränderter Medikamente Verwertungsrechte geltend gemacht werden können. "Menschliche Gene oder Gensequenzen dagegen sind keine Erfindungen, sondern Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten, die sich einer Patentierung entziehen sollten", so der Ärztepräsident.

Die Bundesärztekammer, Deutsche Ärztetage, der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte wie auch der Weltärztebund haben immer wieder betont, dass das Genom des Menschen zum gemeinsamen Erbe aller Menschen gehört und nicht kommerzialisiert werden darf. Gefahren bestehen vor allem für die Transparenz der medizinischen Forschung. "Es ist zu befürchten, dass Forschungsergebnisse - in Erwartung einer Patenterteilung - nicht schnell und offen genug kommuniziert werden und in der Folge dadurch Experimente am Menschen und an Tieren unnötig wiederholt werden oder gar Warnungen vor gefährlichen Praktiken aus kommerziellen Gründen unterbleiben", sagte Hoppe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

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