Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

"Gendiagnostikgesetz schafft Rechtssicherheit"

(Berlin) - Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat das heute
(24. April 2009) vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz grundsätzlich begrüßt. Es schaffe endlich Rechtssicherheit für Bürger, ärztliche Labore sowie die Hersteller von Labordiagnostica, betonte VDGH- Geschäftsführer Dr. Martin Walger in Berlin. Das Gendiagnostikgesetz stelle die Schutz- und Informationsbedürfnisse des Betroffenen in den Mittelpunkt und setze damit genau an der richtigen Stelle an, um Vorbehalte gegen gendiagnostische Untersuchungen abzubauen.

Durch den strengen Schutz der Persönlichkeitsrechte würde das verbreitete Misstrauen gegen Gentests entkräftet. Denn in den Befürchtungen, Hinweise über die durch Gentests entdeckten Veranlagungen für eine spätere Erkrankung könnten in falsche Hände geraten, sieht der VDGH eine der Ursachen dafür, dass das medizinische und wirtschaftliche Potenzial der Gendiagnostik bisher nicht ausgeschöpft wurde.

Das Gendiagnostikgesetz schreibt nun fest, dass nur der Betroffene allein entscheiden darf, ob Gentests durchgeführt werden und wer von den Ergebnissen erfahren soll. Gendiagnostische Untersuchungen dürfen weder vom Arbeitgeber verlangt, noch entsprechende Ergebnisse an sie weitergegeben werden. Auch Lebensversicherungen dürfen nur bei hohen Versicherungssummen auf einer solchen Untersuchung bestehen.

Durch diese Vorschriften werde die Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten wirksam eingeschränkt, betonte VDGH-Geschäftsführer Dr. Walger.
Sein Verband, der die Hersteller von Reagenzien und Analysensystemen für das ärztliche Labor und für Forschungseinrichtungen vertritt, hatte sich seit langem für entsprechende Vorschriften eingesetzt.

Der VDGH begrüßt auch, dass Betroffene vor jedem Test durch einen besonders qualifizierten Arzt umfassend über die Aussagekraft eines Testergebnisses und seine möglichen Folgen für die persönliche Lebensplanung aufgeklärt werden. Damit werde sichergestellt, dass ein Betroffener ein Testergebnis richtig einschätzen und gegebenenfalls - wenn er sich nicht belasten will - auf einen Test ganz verzichten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Telefax: (030) 20059949

(tr)

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