Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
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GKV-Spargesetz im Parlament – Rückschritt für Vorsorge und Frauengesundheit

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag und im Bundesrat weist der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf eine kritische Weichenstellung für die Gesundheitsversorgung hin. Mit der geplanten Deckelung der Vorsorge- und Präventionsleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung wird der bisherige Kurs verlassen, Prävention und Vorsorge im deutschen Gesundheitssystem zu stärken. Die Förderung entsprechender Kapazitäten war bis dato Konsens in der Gesundheitspolitik. Durch die extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Leistungen zur Prävention und Vorsorge wurden zielführende Anreize gesetzt.

„Beitragsstabilität darf nicht gegen Versorgungsstabilität ausgespielt werden. Prävention, Vorsorge und Früherkennung tragen dazu bei, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen, Therapien gezielt einzusetzen und Folgekosten zu vermeiden“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.

Die nun vorgesehene Budgetierung betrifft alle Früherkennungsprogramme der GKV, die bislang verlässlich und flächendeckend angeboten werden. Hierzu gehören das Darmkrebsscreening, aber auch zahlreiche spezifische Maßnahmen zur Frauengesundheit, wie die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses und das Mammographiescreening. Auch die Leistungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, etwa serologische Untersuchungen oder das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes, sind berührt. Gleiches gilt für das bewährte Neugeborenenscreening und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. „Mit dem GKV-Spargesetz wird eine medizinisch indizierte und durch Richtlinien des G-BA evidenzbasierte Regelversorgung einer fiskalisch motivierten Mengensteuerung unterworfen“, kritisiert Walger.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in seinen Empfehlungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz darauf hingewiesen, dass die Prävention von Krankheiten anstelle teurer Behandlungen entscheidend für die Stabilisierung der Finanzlage der GKV ist und eine Begrenzung von Präventions- und Vorsorgeleistungen mit hohen Folgekosten einhergehen können. Angesichts dessen appelliert der VDGH mit Nachdruck an den Gesetzgeber, Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen von der geplanten Budgetierung auszunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
(VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V., Torsten Kiesner, Pressesprecher(in), Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin, Telefon: 030 20059940

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