Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Geplantes Tariftreuegesetz: Falscher Weg zum richtigen Ziel

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem von Bundeskanzler Schröder angekündigten Tariftreuegesetz die Gefahr einer einseitigen Benachteiligung von Bauunternehmern aus den neuen Bundesländern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen künftig alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet werden, Bauaufträge nur an die Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Arbeitnehmer bei Ausführung dieser Leistungen nach den für sie am Ort der Ausführung einschlägigen Tarifverträgen zu entlohnen.

"Diese Regelung hat zur Konsequenz, dass ein Bauunternehmer aus Erfurt, der sich um einen Bauauftrag in Frankfurt bewirbt, gezwungen würde, seine Arbeitnehmer zu den in Frankfurt geltenden und wesentlich höheren Tarifen zu entlohnen. Dies ist wirtschaftlich nicht machbar und hat zur Folge, dass den Unternehmern aus den neuen Ländern der gesamte Auftragsmarkt der alten Länder verschlossen bleibt. Ein weiterer Stellenabbau sowie Insolvenzen müssen daher befürchtet werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Auch wenn das politische Ziel, Dumping-Löhne zu vermeiden, richtig sei, ist eine Instrumentalisierung des Vergaberechts der falsche Weg. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt, dass die angestrebte Regelung, von der über 14.000 Städte und Gemeinden in Deutschland mit einem jährlichen Bauvolumen von ca. 100 Mrd. DM betroffen wären, zu einer Verteuerung der Auftragsvergabe um bis zu 5 % führt. Zudem wird der Verwaltungsaufwand der Städte und Gemeinden wegen des erforderlichen Kontrollaufwands erheblich gesteigert. "Hier sei der Bund nach dem Prinzip "wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen" jedenfalls verpflichtet, den Städten und Gemeinden die Kosten für die Überprüfung der Tariftreueerklärungen auszugleichen", erklärte Landsberg.

Die Schaffung eines Tariftreuegesetzes ist nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auch deswegen übereilt, weil in Kürze eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueerklärung zu erwarten ist. Vor dem Bundesverfassungsgericht wird insbesondere die Frage untersucht, ob ein Tariftreuegesetz mit der durch das Grundgesetz geschützten sog. negativen Koalitionsfreiheit, das den Bauunternehmern auch das Recht zubilligt, keiner Tarifvertragspartei anzugehören, übereinstimmt.

Ein Tariftreuegesetz führt praktisch dazu, dass Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, gezwungen werden, eine Tarifbindung einzugehen. Gegenwärtig unterliegen allerdings nur ca. 50 % aller Betriebe im Bauhauptgewerbe einer Tarifbindung. Dies war der Grund, weswegen der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung die gesetzlich eingeführte Berliner Tariftreueerklärung im Straßenbau für rechtswidrig ansah und die Frage zur endgültigen Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

Das geplante Tariftreuegesetz setzt schließlich wegen der hiermit verbundenen Einengung der Dienstleistungsfreiheit europapolitisch falsche Signale. Zwar ist es nach der EU-Entsenderichtlinie durchaus möglich, Mindestlöhne festzulegen. Dies darf aber nicht ausschließen, dass Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in einem sachgerechten Wettbewerb zu niedrigeren Löhnen als ihre deutschen Kollegen arbeiten können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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