Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gericht sieht keine Irreführung - Niederlage für den Verbraucherschutz

(Berlin) - Mit Bedauern hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Abweisung der Unterlassungsklage gegen die Landkost-Eierzeugergemeinschaft vor dem Landgericht Potsdam reagiert. „Das Urteil zeigt, dass die bestehende Rechtsgrundlage unzureichend ist, um den Verbraucher ausreichend vor irreführender Werbung zu schützen“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. In diesem Zusammenhang erneuerte der vzbv seine Forderung nach einer raschen Umsetzung des angekündigten Verbraucherinformations-gesetzes und einer grundlegenden Neuordnung des bestehenden Wettbewerbs-rechts, damit „nicht nur Anbieter﷓, sondern auch Verbraucherinteressen endlich verankert werden und ein rechtlich wirkungsvolles Instrument für mehr Verbraucherschutz geschaffen wird“, so Edda Müller. Der vzbv behält sich vor, nach Prüfung der Urteilsbegründung Berufung einzulegen.

„Das Urteil ändert nichts an der Tatsache, dass viele Unternehmen mit ihrer Werbung und Verpackung eine ländliche Idylle suggerieren, die mit der Realität nichts zu tun hat“, so Edda Müller. Wiederholt hatte der vzbv gemeinsam mit Tier- und Umweltschützern auf irreführende Werbemethoden vor allem im Lebensmittelbereich hingewiesen und diese als systematische Täuschung der Verbraucher bezeichnet. Exemplarisch hat der vzbv in zwei „Musterverfahren“ die Firmen Rewe und Landkost-Eierzeugergemeinschaft wegen irreführender Werbung für Hühnereier verklagt.

Zur Begründung seiner Klage hatte der vzbv eine Umfrage eingereicht, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass im Schnitt jeder vierte Verbraucher bei Produkten zugreift, bei denen klangvolle Firmennamen und eine idyllische Bebilderung der Verpackung eine Scheinwelt vorgaukeln. „Vom Gericht angeführte Unstimmigkeiten in unserer Studie können wir nicht nachvollziehen", so Edda Müller. Daher hätten wir zumindest eine weitere Beweisaufnahme erwartet. Hoffnung setzt der vzbv noch auf die Klage gegen Rewe vor dem Landgericht Wiesbaden. Die Urteilsverkündung ist am 6. Februar zu erwarten.

Insgesamt fordert der vzbv Produzenten und Handel auf, Transparenz und Wahrhaftigkeit bei der Präsentation ihrer Produkte zu gewährleisten. „Was drin ist, muss auch drauf stehen, und was drauf steht, muss verständlich sein“, so Edda Müller. Tatsächlich sagten Kennzeichnung und Verpackung bei den meisten Lebensmitteln kaum etwas über Herkunft und Produktionsbedingungen aus. Der Politik stellte der vzbv die Hausaufgaben, die Lebensmittelkennzeichnungen und Verkehrsbezeichnungen zu durchforsten, sich für eine rasche Einführung des Verbraucherinformationsgesetzes einzusetzen und schleunigst die Reform des Wettbewerbsrechts mit härteren Sanktionen bei irreführender Werbung anzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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