Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung
(Bonn) - Zusätzliche Kosten dürfen nicht nur die Kunden treffen. Die Ifkom begrüßen das Verbot der Anonymisierungsdienste, denn durch dieses Verbot wird großer volkswirtschaftlicher Schaden abgewendet.
Unter der Voraussetzung, dass Daten wie im Gesetz formuliert - gespeichert werden, ist darauf zu achten, dass Datensicherheit gewährleistet ist.
Die Ifkom fordern, dass die zusätzlichen Kosten, die durch den erhöhten Speicherbedarf entstehen, nicht zulasten der Kunden gehen. Der Verband fordert in diesem Zusammenhang eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen Provider, Staat und Kunden.
Quelle und Kontaktadresse:
ifKom Ingenieure für Kommunikation e.V., Bundesgeschäftsstelle
Pressestelle
Wilhelmstr. 40, 53111 Bonn
Telefon: (0228) 983580, Telefax: (0228) 9835874
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