Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Gesetzesvorschlag blendet Praxis völlig aus, 90 Prozent aller Arbeitnehmer mit Arbeitszeit zufrieden

(Berlin) - Zur Diskussion um das Rückkehrrecht in Vollzeit und die befristete Teilzeit erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

90 Prozent aller Arbeitnehmer sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden. Wenn jemand ungewollt Teilzeit arbeitet, liegt das häufig nicht am Arbeitgeber: Es kann zum Beispiel vielmehr an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder liegen.

In der Praxis kommen die Betriebe ihren Mitarbeitern wo möglich entgegen. Durch individuelle Lösungen wird die Arbeitszeit so gestaltet, dass Beruf und private Belange in Einklang zu bringen sind.

Der Gesetzesvorschlag blendet aber die Praxis völlig aus. Ein Recht auf Vollzeit berücksichtigt nicht die betrieblichen Zwänge, denen auch ein Arbeitgeber unterliegt: Mehr Arbeit im Betrieb gibt es nicht, wenn es ein Gesetz verordnet, sondern wenn mehr Aufträge kommen.

Ein einseitiger Anspruch auf befristete Teilzeit vergisst auch all jene Mitarbeiter, die ausfallende Arbeitszeit auffangen müssen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen können betriebliche Abläufe nicht so organisieren, dass sie alle gesetzlichen Ansprüche unter einen Hut bekommen. Schon heute gibt es eine große Zahl gesetzlicher Teilzeitansprüche, wie zum Beispiel Elternzeit, Familienpflegezeit und der allgemeine Teilzeitanspruch.

Es ist richtig, dass der Koalitionsausschuss den Referentenentwurf gestoppt hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(cl)

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