Pressemitteilung | BDVI e.V. - Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Gesetzliche Aufgabenzuweisung tritt am 1. Juli in Kraft / In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber hoheitliche Vermessungsaufgaben neu verteilt

(Berlin/Stuttgart) - Seit 10. Dezember 2010 gilt in Baden-Württemberg ein neues Vermessungsgesetz (VermG 2010). Darin werden alle Aufgaben des hoheitlichen Vermessungswesens sowie die jeweiligen Zuständigkeiten vom Gesetzgeber geregelt. Neu ist nun, dass Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) zu erledigen sind. Ab 1. Juli 2011 gilt dies für alle Vermessungen, bei denen im Auftrag von Privatpersonen neue Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung) vermessen werden sollen. Die bisherige Möglichkeit, einen Vermessungsantrag, beispielsweise beim Vermessungsamt zu stellen, entfällt damit.

Für Grundstückseigentümer bringt diese Neuregelung entscheidende Vorteile, denn sie können zukünftig auf das engmaschige Netz von ca. 170 zugelassenen ÖbVI in Baden-Württemberg zurückgreifen, was vor allem im ländlichen Raum die örtliche Nähe garantiert. Des Weiteren profitieren sie von der langjährigen Erfahrung freiberuflicher Vermessungsbüros: Deren kundenorientierte baurechtliche Beratung ist wichtiger Bestandteil ihrer Serviceleistungen, genauso gehört dazu die zeitnahe Abwicklung des Auftrags. Was die Gebühren betrifft, so richten sie sich nach dem Landesgebührengesetz und der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum (GebVO MLR). Deshalb wird für die in Auftrag gegebene Grundstücksvermessung, unabhängig vom Auftragnehmer, immer der gleiche Betrag fällig.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI) sind freiberuflich tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen Prüfung und nach einigen Jahren praktischer Berufserfahrung durch das Land Baden-Württemberg zur Ausführung hoheitlicher Vermessungsarbeiten bestellt werden. Im Auftrag von Privatpersonen, Firmen, Gemeinden und weiteren staatlichen Stellen führen sie Vermessungsarbeiten an Grundstücken und Eigentumsgrenzen aus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bdv-bw.de sowie in der Geschäftsstelle des BDVI Baden-Württemberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI) Pressestelle Luisenstr. 46, 10117 Berlin Telefon: (030) 240838-3, Telefax: (030) 240838-59

(tr)

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