Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Gewerbeabfallverordnung im Bundeskabinett verabschiedet - Entsorger zeigen sich skeptisch

(Köln) - „Wir sind zwar von der Gewerbeabfallverordnung, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, nicht begeistert,“ so Frank-Rainer Billigmann, Hauptgeschäftsführer des BDE am 07. November, „denken aber, dass unsere Mitgliedfirmen damit leben könnten, wenn noch einige Korrekturen erfolgten.“ Jedenfalls liefere die Verordnung einen überzeugenderen Ansatz, die Hochwertigkeit der Abfallverwertung zu fördern, als die ebenfalls diskutierte, dann aber fallen gelassene Absicht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu novellieren.

Beim Kölner Entsorgungsverband sieht man „eigentlich gar keine Notwendigkeit für eine solche zusätzliche Reglementierung.“ Auch der jetzt eingeschlagene Weg werde nicht zu einem Ende der viel beklagten Scheinverwertungen von Gewerbeabfällen führen, weil unvermindert „Low-level-Deponien“ mit Dumpingpreisen Mengen anlockten, um vor der finalen Schließung in 2005 noch möglichst viel an Deponieraum zu verfüllen. Es muss deshalb ein strikter Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sichergestellt sein.

Auch fürchtet Billigmann, dass Verwertungsabfälle zunehmend ins Ausland abfließen. „Verwertbare Abfälle dürfen in Europa wie jede andere Ware frei gehandelt werden, auch über Grenzen hinweg,“ erläutert der BDE- Sprecher.

„Aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft wäre es am besten, man entließe den gesamten Abfall aus Industrie und Gewerbe aus dem kommunalen Zugriff und übertrüge dafür die Verantwortung auf den Abfallverursacher, so wie das schon bei den gewerblichen Verwertungsabfällen geregelt ist,“ regt der BDE- Hauptgeschäftsführer als Alternative an.

Skeptisch sieht man in Köln die Chancen der Verordnung, sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode zu passieren. „Wir rechnen damit, dass versucht wird, solche Regelungen aufzusatteln, die zunächst bei der Gesetzesnovelle schon beabsichtigt worden waren,“ beurteilt Billigmann den weiteren Beratungsgang.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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