Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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„Gleichbehandlungsgesetz“ stößt bei Anwälten auf Kritik / DAV für 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben

(Berlin) - Das vergangene Woche vorgestellte „Gleichbehandlungsgesetz“ lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) nach wie vor ab. Auch wenn dieser Entwurf nicht mehr die bisherige Bezeichnung „Antidiskriminierungsgesetz“ trägt, gelten nach wie vor die Argumente dagegen. Der Entwurf geht unnötiger Weise weit über die Vorgaben der zu Grunde liegenden EU-Richtlinien, die die Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft oder Geschlecht vorsahen, hinaus. Ein damit verbundener weitgehender Eingriff für die Vertragsfreiheit Privater ist nicht gerechtfertigt. Auf Grund der Probleme hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikation lehnt der DAV auch das vorgesehene Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften ab.

„Nach der Umbenennung des Vorhabens in „Gleichbehandlungsgesetz“ handelt es sich letztlich um alten Wein in neuen Schläuchen“, so der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Die fundamentale Kritik der Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Hintertür, wie sie gegenüber dem früheren Entwurf zu einem „Antidiskriminierungsgesetz“ geäußert worden war, bleibe nach wie vor bestehen. Die Vertragsfreiheit sei eine der tragenden Säulen unserer Rechtsordnung. „Ein Recht auf Vertrag darf es nicht geben!“, so Kilger weiter.

Die Funktion von Verbänden sollte auf die Unterstützung von Anspruchstellern beschränkt sein, wie das die Richtlinien vorsehen. Die in dem Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Verbände, den Anspruch selbst vor Gericht zu vertreten, wirft vielfach Probleme hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikation solcher Verbände und ihrer Vertreter auf.

Die EU-Richtlinien sehen für das Zivilrecht den gesetzlichen Schutz für Diskriminierung wegen der „Rasse“, der „ethnischen Herkunft“ oder des „Geschlechts“ vor. Der Entwurf sieht weiterhin die Merkmale wie „Religion“, „Weltanschauung“, „Behinderung“, „Alter“ oder „sexuelle Identität“ vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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