Pressemitteilung | Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) - Bundesverband

Gotthardt: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz geht in die richtige Richtung aber nicht weit genug

(Berlin) - Mit dem heute (23. Juli 2008) vom Bundeskabinett verabschiedeten dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sollen mittelständische Betriebe in Deutschland von unnötiger Bürokratie befreit werden. Das Bundesvorstandsmitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU und Vorsitzender der AG Bürokratieabbau, Frank Gotthardt MdL, erklärt dazu:

„Wir begrüßen, dass nun 23 weitere Maßnahmen folgen sollen, um den Mittelstand von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Die Vereinfachung der Handwerkszählung durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten ist dabei ebenso sinnvoll wie etwa die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung.

Allerdings entlasten die Vorschläge nur bestimmte Gruppen des Mittelstandes. Insgesamt werden die 3,4 Millionen mittelständischen Unternehmen von einer Bürokratieentlastung wenig spüren. Uns geht der Gesetzentwurf daher nicht weit genug. Zum einen fehlen grundlegende Festlegungen zum Bürokratieabbau, zum anderen sollten die Einzelmaßnahmen um weitere Forderungen aus der Wirtschaft ergänzt werden.

Grundlegend fordern wir, dass die Kompetenzen des Normenkontrollrates (NKR) erweitert werden. Der NKR soll zukünftig neben den Gesetzesentwürfen der Bundesregierung auch an den Gesetzesvorhaben von Bundestag und Bundesrat beteiligt werden. Das von der Bundesregierung bis 2011 festgelegte Bürokratie-Abbauziel von 25 Prozent ist als Nettoziel zu verankern. Verordnungen sollten prinzipiell mit einer Befristung versehen werden. Öffnungs- und Experimentierklauseln sollten ebenfalls befristet werden. Auch bei Gesetzen kann die Befristung herangezogen werden. Europäische Vorgaben sind nur im zwingend erforderlichen Maß in deutsches Recht umzusetzen. Eine Ausweitung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und eine staatlich verordnete CSR (Corporate Social Responsibility - Unternehmerische Sozialverantwortung) lehnen wir ab.

Der MIT-Bundesvorstand hat zudem 46 Einzelmaßnahmen beschlossen, welche sich im III. Mittelstandsentlastungsgesetz wieder finden sollen. Dazu gehören unter anderem die Abschaffung der Bauabzugssteuer, die Entbürokratisierung des Vergaberechtes zu Gunsten des Mittelstandes, die Vereinfachung der Lohnsteueranmeldung, vereinfachte gewerbliche Erlaubnisverfahren, die Reform der Künstlersozialversicherung sowie Vorschläge zur Entbürokratisierung im Umweltbereich.

Dem Gesetzesentwurf müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Wir fordern, dass unsere Vorschläge im weiteren Beratungsprozess Berücksichtigung finden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Bundesverband Christina Hartmann, Pressesprecherin Charitestr. 5, 10117 Berlin Telefon: (030) 2207980, Telefax: (030) 22079822

(sh)

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