Pressemitteilung |

Handel und Industrie: 250 Millionen Mark für die Umwelt

(Berlin) - Vor der Presse stellte heute in Berlin der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Hermann Franzen, den Alternativvorschlag von Handel und Industrie zum Zwangspfand vor:

"Aus Sicht des Handels hat das von der Bundesregierung geplante Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Metall, Glas und Kunststoff nicht die von der Bundesregierung behauptete ökologische Lenkungswirkung. Mit seiner Hilfe lässt sich das Problem des Abfalls in der Landschaft nur minimal und oberflächlich mildern. 94 Prozent des Mülls bleiben in der Landschaft liegen. Es gibt bessere und effizientere Wege, dem Müllproblem Herr zu werden. Der Handel ist bereit, einen umfangreichen Beitrag zu leisten, um den Abfall in der Landschaft zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung auf die Erhebung eines Zwangspfandes verzichtet.

Um das Littering zu bekämpfen, schlägt der Handel die Gründung einer von Handel, Industrie und Entsorgern getragenen eigenständigen Organisation vor. Diese Anti-Littering-Organisation (zum Beispiel eine Stiftung) soll mit einem jährlichen Finanzvolumen in Höhe von 250 Millionen Mark ausgestattet werden. Das entspricht genau der Summe, mit der der Handel nach den Berechnungen des Bundesumweltministeriums jährlich durch das Zwangspfand belastet würde. Durch eine weitreichende Selbstverpflichtung wollen Handel und Industrie sicherstellen, dass in Deutschland mindestens 23 Milliarden Liter Getränke in ökologisch vorteilhaften Verpackungen verkauft werden. Wir garantieren, dass mindestens 90 Prozent aller Getränkeverpackungen wiederbefüllt oder verwertet werden. Damit ist sicher, dass sich die ökologischen Gesamtbelastungen durch Getränkeverpackungen nicht erhöhen werden. Vom Tod des Mehrwegsystems kann überhaupt keine Rede sein, im Gegenteil.

Der Handel ist davon überzeugt, dass wir mit dieser Aktion weit mehr gegen das Problem des Mülls in der Landschaft erreichen können, als jemals mit dem Zwangspfand. 250 Millionen für die Umwelt sind ein großzügiges Angebot, mit dem der Handel seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht wird. Jetzt liegt es an der Politik, den Weg für eine ökonomisch und ökologisch vernünftige Lösung frei zu machen und das umstrittene Zwangspfand zurückzuziehen. Hiervon würden Umwelt, Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen profitieren."

Erklärung zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei Getränkeverpackungen

Zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei Getränkeverpackungen, der Sauberhaltung der Landschaft und der weiteren Verbesserung der Erfassung und Verwertung streben die beteiligten Wirtschaftskreise eine Reform der Getränkevorschriften der Verpackungsverordnung und eine ergänzende Selbstverpflichtung der Wirtschaft an. Durch diese Lösung wird eine ökologisch und ökonomisch vorzugswürdige Alternative zu einer Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen eröffnet. Sie bietet außerdem die Basis für eine weiterreichende Novellierung der Verpackungsverordnung.

Hierzu erklären die beteiligten Wirtschaftskreise:

1. Handel, abfüllende Industrie, Verpackungshersteller und Entsorgungswirtschaft werden sicherstellen, dass

- jährlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens 23 Milliarden Liter Getränke in ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen in Verkehr gebracht werden,

- mindestens 90 Prozent aller in Verkehr gebrachten Getränkeverpackungen wiederbefüllt oder verwertet werden,

- die ökologischen Gesamtbelastungen durch Getränkeverpackungen sich nicht erhöhen.

Sie sind bereit, sich einer entsprechenden Nachweisführung zu unterwerfen.

2. Handel und beteiligte Industrie werden gemeinsam 250 Millionen DM pro Jahr - das heißt die von der Bundesregierung für den Fall einer Einführung des Pflichtpfands erwarteten finanziellen Lasten - aufbringen und diese Mittel kurzfristig für Maßnahmen zur Sauberhaltung der Landschaft sowie zur Förderung des ökologischen Fortschritts bei Getränkeverpackungen bereitstellen.
3. Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Mittel sollen gesondert und unter öffentlicher Kontrolle erfolgen; des Weiteren sollen sämtliche Maßnahmen zur Sauberhaltung der Landschaft mit den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Die Entsorgungswirtschaft hat ihre Mitarbeit zugesichert. Eine Einbeziehung der Umweltverbände wird angestrebt.

4. Zur rechtlichen Verankerung ist der Anhang der Verpackungsverordnung um einen Katalog zusätzlicher Pflichten für Getränkeverpackungen zu erweitern, die für die Befreiung von der Pfandpflicht im Rahmen von Ziffer 2 zu erfüllen sind. Dieser Katalog soll festlegen, welche Maßnahmen zur Sauberhaltung der Landschaft insbesondere von Getränkeverpackungen im Einzelnen zu treffen sind.

5. Die Verpackungsverordnung wird durch eine Regelung erweitert, nach der eine Aufstufung von Getränkeverpackungen zur Gruppe der ökologisch vorteilhaften Verpackungen zu erfolgen hat, soweit ein entsprechender Nachweis vorliegt.

6. Die Finanzierung soll durch einen Zuschlag auf die an ein System nach § 6 Abs. 3 VerpackV (zum Beispiel das Duale System) zu entrichtenden Lizenzentgelte erfolgen.

7. Der Handel wird darüber hinaus im Rahmen seiner Sortimentsgestaltung und Verbraucherwerbung ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen verstärkt fördern.

8. Handel, abfüllende Industrie, Verpackungshersteller und Entsorgungswirtschaft werden ferner sicherstellen, dass die Erfassung, Sortierung, Aufbereitung und Verwertung von Verkaufsverpackungen - insbesondere auch für den Bereich der sortenreinen Verwertung von Getränkeverpackungen – zielgerecht weiterentwickelt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

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