Handelskammer: Datenweitergabe war korrekt / Vorwürfe des Landesdatenschutzbeauftragten haltlos
(Bremen) - Die Handelskammer verwahrt sich gegen die Vorwürfe des Landesdatenschutzbeauftragten, sie habe für die Rasterfahndung im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unselektiert Daten herausgegeben. Das Gegenteil sei der Fall. Die Kammer habe ihren Datenbestand entsprechend den vorgegebenen Kriterien durchgearbeitet. Dabei seien keinerlei Unternehmensdaten oder unternehmensbezogene Angaben weitergeleitet worden.
In enger Abstimmung mit verantwortlichen Beamten des Staatsschutzes habe die Kammer im November 2001 ihren Bestand von etwa 12.000 in Bremen registrierten Gefahrgutfahrern selektiert und der Polizei anschließend rund 3.000 Datensätze zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Eine weitergehende Selektion hätten die der Handelskammer vorliegenden Daten nicht zugelassen.
Die Handelskammer-Daten seien von der Polizei weiter selektiert worden. Das anschließend nicht verwendete Material sei von der Behörde in der Zwischenzeit ordnungsgemäß vernichtet worden.
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Handelskammer Bremen
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