Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Möllenberg fordert Eindämmung des Niedriglohnsektors
(Berlin) - "Die Hartz-IV-Gesetzgebung ist gescheitert. Das hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Der Gesetzgeber muss die Regelsätze armutsfest machen. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, um Lohndumping und Arbeit in Armut einzudämmen." Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erklärt. "Die Höhe der Sozialleistungen wirken unmittelbar auf den Arbeitsmarkt wie die Zunahme der Aufstocker auf 1,4 Millionen zeigt. Noch nie zuvor waren so viele Arbeitnehmer auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen, weil sie von ihrer Arbeit nicht leben können."
Es sei nicht länger hinnehmbar, dass der Staat und damit die Steuerzahler bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich aufwendeten, um menschenunwürdige Armutslöhne "aufzustocken".
"Das wirkungsvollste Mittel gegen Lohndumping ist eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die mindestens bei 7,50 Euro liegen und auf neun Euro steigen muss. Ein gesetzlicher Mindestlohn entlastet den Staatshaushalt, hilft Steuern sparen und wäre ein schnell wirkendes Konjunkturprogramm."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Hauptstadtbüro
Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin
Luisenstr. 38, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288849693, Telefax: (030) 288849699
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