Pressemitteilung | HDF KINO e.V.

HDF - Tarifabschluss - 3 Prozent

(Berlin) - Am 22. Februar 2001 konnte in der 4. Verhandlungsrunde zwischen IGM und HDF eine Tarifvereinbarung getroffen werden.

Im Einzelnen wurden folgende Punkte festgelegt:

1. Der Bundestarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Filmtheatern vom 31. Juli 1998, gekündigt zum 30. Juni 2000 wird rückwirkend zum 1. Juli 2000 wieder in Kraft gesetzt.

2. Die monatliche Grundvergütung und Zulagen werden ab dem 1. März 2001 um drei Prozent erhöht.

3. Für die Zeit vom 1. Juli 2000 bis 28. Februar 2001 erhalten vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe von 690,00 DM. Für Beschäftigungsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. Juli 2000 wird die Einmalzahlung anteilig bezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig auf der Grundlage ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit.

4. Es wurde festgelegt, daß der Tarifvertrag mit einer Frist von drei Monaten, jedoch frühestens zum 30 Juni 2001 gekündigt werden kann

5. Die Tarifparteien haben außerdem die Aufnahme von Verhandlungen über eine Neustrukturierung des Bundestarifvertrages vereinbart. Diese Verhandlungen sollen noch im April aufgenommen werden.

HDF - Verhandlungsführer Hans Hunecke- Altenscheid: „Mit diesem Abschluß können wir leben. Er schafft Planungssicherheit, zumindest bis in den Sommer, und ist eine gute Grundlage für die weiteren Gespräche mit der Gewerkschaft.

Richtschnur zur Fortführung der Verhandlung ist für den HDF die wirtschaftliche Situation der Filmtheaterbetreiber und realitätsnahe Forderungen. Wir hoffen, dass dieser Abschluss ein Signal in der Branche setzen wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF) Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin Telefon: 030/23004041 Telefax: 030/23004026

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