Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

"HessenTransfer - Alternative zur Arbeitslosigkeit" / Gemeinsame Pressekonferenz des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit, des DGB Hessen, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und der Bundesagentur für Arbeit

(Wiesbaden) - "HessenTransfer steht für ein umfassendes Modell zum Beschäftigtentransfer in Hessen. Ziel von HessenTransfer ist es, von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen einen schnellen Wechsel in neue Beschäftigungen zu ermöglichen", sagte Jürgen Banzer, Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, heute (8. April 2010) anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz zum HessenTransfer mit dem DGB Hessen (DGB), der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Über die Möglichkeit der Kurzarbeit mit einer finanziellen Unterstützung durch die BA konnten im Krisenjahr 2009 viele Arbeitsplätze erhalten werden. "Diese Möglichkeit wird 2010 nicht mehr in gleichem Umfang bestehen. Deswegen bedarf es neuer Ideen wie HessenTransfer, um auf die Kurzarbeit aufzubauen und Arbeitsplätze zu erhalten", so Staatsminister Jürgen Banzer.

"HessenTransfer" ist eine neue Initiative der Sozialpartner VhU und DGB. Sie hat das Ziel, kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Beschäftigungsmodelle zu bieten. "HessenTransfer" informiert gezielt über die Möglichkeit von Transfermaßnahmen und führt diese auf deren Wunsch auch durch. Dies hat Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

"Gerade für diese kleinen und mittleren Betriebe wird bisher wenig geboten", sagte DGB Hessen Chef Stefan Körzell. "Wir wollen verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ins Bodenlose fallen. Die Beschäftigten sollen regional beraten, schnell vermittelt oder fachlich qualifiziert werden. Das ist das Ziel von HessenTransfer. Über HessenTransfer werden die Arbeitnehmer in der Regel länger sozialversicherungspflichtig beschäftigt als das in ihrem alten Unternehmen mit individueller Kündigungsfrist der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus können sie sich in der Transfergesellschaft für einen höheren Abschluss qualifizieren. Eine Bewerbung aus Beschäftigung in einer Transfergesellschaft hat bessere Erfolgschancen als eine aus der Arbeitslosigkeit."

"Wenn sich Unternehmen nach reiflicher Überlegung zum Personalabbau entschließen, um das Unternehmen und die verbleibenden Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist dies ein schwieriger Prozess", stellte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU, fest. "Mit Transfermaßnahmen können die Unternehmen den ausscheidenden Arbeitnehmern ein Angebot machen, das für beide Seiten Vorteile hat: Der Arbeitnehmer fällt nicht in Arbeitslosigkeit sondern hat Aussicht auf neue Arbeit. Das Unternehmen kann die unvermeidbaren Trennungskosten besser kalkulieren und zeigt gleichzeitig, dass es den Arbeitnehmer auch am Ende des Arbeitsverhältnisses noch unterstützt."

Besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben ist der Transfergedanke noch nicht ausreichend bekannt. Die Sozialpartner in Hessen haben deshalb, unterstützt vom Hessischen Arbeitsministerium und in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, mit "HessenTransfer" ein Modell entwickelt, um von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen einen möglichst schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung zu ermöglichen. Beratung und Qualifizierung übernehmen die Consult Personaldienstleistungen GmbH und die weitblick-Personalpartner GmbH.

"Transfer-Kurzarbeit ist ein probates und bereits lang erprobtes Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und sie gleichzeitig zu qualifizieren. Großbetriebe haben diese Möglichkeit in den letzten Jahren bereits genutzt. Mit der Initiative HessenTransfer wird es uns hoffentlich gelingen, auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Personal abbauen müssen, von dieser Alternative zur Arbeitslosigkeit zu überzeugen. Qualifizierung ist das A und O zur gleichzeitigen Überwindung von Massenarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel", so Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.

"HessenTransfer" bietet zwei Varianten von Transfermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen an. Zum einen die Vermittlung von Beschäftigten in neue Arbeit aus dem laufenden Arbeitsverhältnis heraus über so genannte Transferagenturen. Finanziert wird diese Transferagentur aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und der Personal abgebenden Unternehmen. Transferagenturen sind die effektivste und zugleich kostengünstigste Form der Beratung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer. Gleichzeitig können sie schnell in Unternehmen eingerichtet werden. Die Consult Personaldienstleistungen GmbH und die weitblick-Personalpartner GmbH unterstützen Unternehmen bei der Einrichtung und Umsetzung von Transferagenturen. Hierzu zählt neben der Beratung im Vorfeld einer solchen Maßnahme die Vorbereitung und Initiierung einer Transferagentur, die Unterstützung bei der Beantragung der Fördergelder und die Information, Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer.

Zum anderen können mit Hilfe von "HessenTransfer" Transfergesellschaften eingerichtet werden. Nach Auslaufen der Kurzarbeit werden Beschäftigte aus kleineren und mittleren Betrieben, die nicht weiter beschäftigt werden können, in regionale Transfergesellschaften übernommen, um von dort in Arbeit vermittelt zu werden - gegebenenfalls nach einer zielgerichteten Qualifikation für eine konkrete neue Beschäftigung. Die Consult Personendienstleistungen GmbH oder die weitblick-Personalpartner treten hierbei als neue Arbeitgeber auf, die von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von bis zu einem Jahr beschäftigen.

Finanziert wird die Transfergesellschaft durch Transferkurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Arbeitnehmer 60 bzw. mit Kind 67 Prozent ihres letzten Nettogehaltes bekommen, sowie durch das Personal abgebende Unternehmen, das Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungskosten und etwaige Qualifizierungskosten trägt. Das Land Hessen unterstützt das Projekt ebenfalls. Der Transfergedanke soll auf Landesebene durch Öffentlichkeitsarbeit und auf regionaler Ebene durch konkrete Angebote für Unternehmen gefördert werden. Als Mittel der Informationsverbreitung ist eine gemeinsame Website geplant.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

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