Pressemitteilung | Der Mittelstand. BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands - Bundeszentrale

Hilfe bei Musterklagen gegen Vergabegesetz

(Berlin) - „Mit der Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne schadet die Bundesregierung vor allem den kleinen und mittleren Baubetrieben in Ostdeutschland. Das Vergabegesetz ist zudem im Kampf gegen Lohndumping und Schwarzarbeit ein stumpfes Schwert. Der unternehmerische Mittelstand muss und wird sich dagegen zur Wehr setzen. Betroffene Unternehmen können bei Musterklagen mit der Unterstützung unseres Verbandes rechnen“. Dies kündigte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, zur Beratung des Vergabegesetzes im Deutschen Bundestag an.

Der Zwang, den am Auftragsort geltenden Tariflohn zu zahlen, mache einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil mittelständischer Unternehmen aus den neuen Bundesländern zunichte, die sich um öffentliche Aufträge im Westen bewerben. „Das wird die Krise der ostdeutschen Bauwirtschaft verschärfen“, so der Mittelstandspräsident. Auch aus ordnungspolitischer Sicht sei das Vergabegesetz abzulehnen, betonte Ohoven. Der Staat dürfe nicht Betriebe durch Auftragsverweigerung abstrafen, die sich rechtlich zulässig keinem Tarifvertrag angeschlossen haben.

Zur Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit reiche das vorhandene Instrumentarium aus. „Man muss es aber konsequent anwenden“, forderte der BVMW-Präsident. So sei im Jahr 2000 mit rund 50 Millionen Mark nur ein Siebtel der Bußgelder eingetrieben worden. „Dieser Summe stehen Mehrkosten von bis zu 84 Millionen Mark gegenüber, die dem Bund nach eigenen Angaben für die Kontrolle der Tariftreuepflicht entstehen. Das Vergabegesetz rechnet sich nicht einmal“, sagte Ohoven.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) Mosse Palais - Leipziger Platz 15 10117 Berlin Telefon: 030/5332060 Telefax: 030/53320650

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