Pressemitteilung | Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle

Hinweise zur Vergütung von Leistungen bei der Anwendung der Bundeskompensationsverordnung / bdla veröffentlicht Orientierungshilfe

(Berlin) - Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hat eine aktuelle Orientierungshilfe zur Anwendung der Bundeskompensationsverordnung veröffentlicht. Sie wendet sich gleichermaßen an Vorhabenträger, Zulassungsbehörden sowie die Anbieter von Planungsleistungen.

Die seit kurzem anzuwendende Bundeskompensationsverordnung setzt für bestimmte Vorhaben bundesweit einheitliche Standards für die Eingriffsregelung. Die entsprechende planungspraktische Umsetzung der BKompV ist mit erheblichen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Der aus der BKompV folgende (Mehr-)Aufwand bedarf einer präzisen vertraglichen Vereinbarung und Honorierung. Die aktuelle Orientierungshilfe, herausgegeben vom bdla, will vor diesem Hintergrund Hilfestellung für Auftraggeber und Auftragnehmer geben. Es werden darin die zu erwarteten Besonderen Leistungen bestimmt und den Leistungsphasen des LBP zugeordnet.

Diese Veröffentlichung steht auf www.bdla.de kostenlos zum Download bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDLA) Pressestelle Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin Telefon: (030) 2787150, Fax: (030) 27871555

(ds)

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