Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)

IHK-Informationen zur Schuldrechtsreform

(Siegen) - Was bedeutet es konkret für den Handel, wenn ab Januar 2002 die Änderung des Schuldrechts in Kraft tritt? Noch recht große Rechtsunsicherheit über das Gesetz und außerdem eine dringend notwendige gründliche Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s), so ist die derzeitige Lage zu kennzeichnen. Das zeigte sich bei einer sehr gut besuchten Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK), die hochaktuell zum gleichen Zeitpunkt stattfand wie die letzte Aussprache des Bundesrates über die umfangreichsten Änderungen des Schuldrechts seit Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die IHK gab ihren Unternehmen mit Hilfe von Prof. Dr. Torsten Schön sowie Prof. Dr. Peter Krebs, Studiengang für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Siegen, einen ersten Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen. Fest steht, dass wohl alle bisher verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) nun sehr rasch einer gründlichen Überarbeitung bedürfen, eine Aufgabe, die ohnehin nach Auffassung von Prof. Dr. Krebs häufig genug angesichts der Mängel der bisher verwendeten Bestimmungen überfällig ist.

In der Diskussion unter Moderation von IHK-Geschäftsführer Rudolf König gen. Kersting wurde deutlich, wie groß das Informationsbedürfnis in der Unternehmerschaft noch ist. Kritischer Punkt ist die Übergangszeit ab Januar 2001, wenn sich die Gewährleistungsfrist zu Lasten des Handels gegenüber der bisherigen Rechtslage von sechs Monaten auf zwei Jahre vervierfacht, gleichzeitig aber Rückgriffsrechte gegenüber den Vorlieferanten scheitern könnten, wenn die Waren noch nach altem Recht eingekauft worden sind. Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Einzelhändler sich für seine Aufwendungen im Rahmen der neuen Gewährleistungsverpflichtungen an seinem Lieferanten schadlos halten kann; doch wird dieser sich im Zweifel gegen eine nachträgliche Verschlechterung der bereits nach altem Recht abgeschlossenen Verträge wehren.

Probleme könnten im Handel sogenannte "gebrauchten" Waren bereiten. Dafür ist vorgesehen, dass der Händler seine Gewährleistungspflicht vertraglich auf ein Jahr verkürzen kann, beim Verkauf von Neuwaren gibt es jedoch keinen Spielraum zur Abänderung der gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Sind aber beispielsweise auch Ausstellungsküchen “Gebrauchtwaren”? Letztlich werden erst die Gerichte im Einzelfall die Abgrenzung zwischen Neu und Alt neu festlegen, so die Referenten.

Die IHK-Informationsveranstaltung machte den Händlern klar, dass sie sich künftig noch intensiver mit den Wünschen ihrer Kunden auseinandersetzen müssen. Denn letztlich zählt für die Gewährleistung ganz entscheidend, zu welchem Zweck und in welchem Zustand eine Ware den Besitzer wechseln soll. Plakatives Beispiel Gebrauchtwagen : Der Händler muss den Zustand des Fahrzeuges genau beschreiben und als Grundlage des Vertrages machen, wenn er vor späteren Reklamationen geschützt sein will.

Vor einem möglichen Missbrauch der Neuregelung warnte König gen. Kersting. Die Händler würden in Zukunft noch stärker als bisher mit unberechtigten Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden. Die Beweislastumkehr (Fehler in den ersten 6 Monaten) erlaube beispielsweise den Rückschluss, dass die Ware bereits bei Lieferung fehlerhaft gewesen sei. Und dann - aber auch nur dann - haftet der Verkäufer.

Die Veranstaltung zeigte, dass der außerordentliche Umfang der gesetzlichen Neuerungen bei weitem den Rahmen einer zweistündigen Information sprengt und weitere Aufklärungsarbeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geleistet werden muss. Die IHK lädt deshalb in den nächsten Tagen die Händlerschaft ihres Bezirks zu weiterführenden Gesprächskreisen über die Schuldrechtsreform ein. In Gesprächen mit Anwälten wird die IHK die aus der Sicht der Wirtschaft wichtigsten Gesichtspunkte der Reform zur Sprache zu bringen. Seminarangebote werden im neuen Jahr die Informationen vertiefen.

Die IHK Siegen bietet außerdem die beiden Broschüren des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) "Die Schuldrechtsreform aus der Sicht des Handels” zum Preis von 6,50 Euro sowie die Schrift "Die Schuldrechtsreform" zum Preis von 8 Euro an. Anfragen an Frau Elke Huhn, Tel. 0271/3302-158.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Telefon: 0271/3302317 Telefax: 0271/330244384

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