Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Immobilienerbschaften auch weiterhin günstig

(Bonn) - Die Vererbung und Verschenkung von Immobilien ist aufgrund der niedrigeren Besteuerungsgrundlage auch noch weiterhin steuerlich begünstigt. Nachdem noch vor Jahresfrist anläßlich des „Milliarden-Sparpakets" heftig über eine höhere Besteuerung als Ausgleich für die Mehrbelastungen für die Länder diskutiert wurde, ist nun die Ruhe eingekehrt. Grund: Etwaige Mehreinnahmen stehen ausschließlich den Ländern zu. Bisher hat jedoch kein Land beim Bund ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren beantragt. „Damit", so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE), „besteht für Erben und Beschenkte auch zunächst weiterhin eine erhebliche Steuerersparnis bei ererbtem oder geschenktem Immobilienvermögen."

Ursache dafür ist, daß bebauter Grundbesitz nach der derzeit noch gültigen Bewertungsmethode durchschnittlich häufig mit nur rund 50 % des tatsächlichen Verkehrswertes bewertet werde. Dadurch ergäben sich im Verhältnis zu der Vererbung und Verschenkung von Bargeld oder Wertpapiervermögen, die zu 100 % zu Besteuerungszwecken herangezogen, häufig beträchtliche Steuerersparnisse. Dies gelte insbesondere bei weitläufigerem Verwandtschaftsgrad. In diesen Fällen könnten dadurch Steuerersparnisse bis hin zu sechsstelligen Größenordnungen erzielt werden.

Erläuterungen zur derzeitigen Steuerlage sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE--Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich jeweils 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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