In der deutschen Landwirtschaft wird Tierschutz weiterhin groß geschrieben
(Berlin) - Mit seiner Entscheidung vom 13.04.2000, den Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufzunehmen, ändert sich nichts daran, dass der Tierschutz in der deutschen Landwirtschaft einen hohen Stellenwert einnimmt, betonte der Deutsche Bauernverband (DBV).
Für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gebe es bereits eine Reihe von Fachgesetzen mit Vorschriften und Detailregelungen, die den Tierschutz umfassend regeln. Vor allem das erst 1998 novellierte Tierschutzgesetz bestimme in Deutschland die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Die jetzige Formulierung des Tierschutzgesetzes mache deutlich, dass Nutztiere artgerecht gehalten und fürsorglich behandelt werden müssen, wobei ein Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Tierschützer und den Marktanfordernissen gefunden worden ist.
Zugleich nehme das Tierschutzgesetz Bund und Länder in die Pflicht, konkrete Handlungsvorgaben für alle Beteiligten zu schaffen.
Der DBV warnt vor der Gefahr, dass durch ein Überziehen des Tierschutzgedankens in einem globalisierten Markt Wettbewerbsnachteile entstehen, die es der heimischen Landwirtschaft unmöglich machen würden, ihre art- und tierschutzgerechte Tierhaltung fortzuführen. Deshalb appelliert der DBV an die Bundesregierung, eine europäische Harmonisierung voranzutreiben und den hohen deutschen Tierschutzstandard in die Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) einzubringen.
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