Pressemitteilung | Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Internationaler Tag gegen Tiertransporte: Menschen für Tierrechte fordert ein bundes- und EU-weites Verbot!

(Aachen) - Die Missstände sind seit langem bekannt und wurden vielfach dokumentiert, doch noch immer werden jedes Jahr Zehntausende Rinder und andere Tiere von Deutschland aus in EU-Länder und in weit entfernte Drittstaaten wie Algerien, Marokko, Ägypten oder Syrien transportiert. Deutschland gehört auf EU-Ebene zu den größten Exporteuren von Rindern zu angeblichen Zuchtzwecken. Die Tiere leiden auf Transportern und auf Schiffen tage- bis wochenlang unter Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Verletzungen, Stress und Angst. Am Zielort werden sie meist ohne Betäubung geschlachtet.

Verstoß gegen EU-Recht
Zu diesem erschütternden Ergebnis kommt auch der offizielle Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses, der am 20. Januar 2022 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Diese Missstände auf und nach den Transporten verstoßen gegen die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (1/2005). Danach dürfen Transporte nicht durchgeführt werden, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden.

Tiertransporte in Drittstaaten illegal
"Der EuGH hat zudem 2015 festgestellt, dass der Tierschutz nicht an der EU-Außengrenze endet. Doch Tierschutzverstöße sind bei Transporten an der Tagesordnung. Daraus folgt: Tiertransporte in Drittstaaten sind in den meisten Fällen illegal! Die einzig rechtskonforme und ethisch vertretbare Schlussfolgerung ist ein generelles Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten, sowohl für Tiere, die geschlachtet werden sollen als auch für Tiere, die als Zuchttiere deklariert werden!", fordert Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Entzug der Veterinärzertifikate reicht nicht
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zwar deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht aus Deutschland in Länder außerhalb der EU zum 1. Juli 2023 zurückgezogen, doch der Entzug der Zertifikate ist nicht mit einem Exportverbot gleichzusetzen und kann nach Ansicht des Tierrechtsverbandes leicht von den Handelsbeteiligten umgangen werden.

Rechtsgutachten belegen: nationales Verbot ist möglich
In einer Stellungnahme von Anfang März 2023 zweifelte die Bundesregierung zudem an, dass ein nationales Exportverbot Tiere vor tierschutzwidrigen Behandlungen schützen könne (Drucksache 99/23). Für ein Ausfuhrverbot müssten danach die tierschutzwidrigen Behandlungen während oder nach dem Transport nachgewiesen werden. Dabei belegen mehrere Rechtsgutachten, darunter eines des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, dass ein Verbot deutscher Lebendtiertransporte in Drittstaaten grundsätzlich möglich ist, etwa durch den Erlass einer Verordnung nach §12 des Tierschutzgesetz.

Deutschland muss mit Verbot vorangehen
"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Möglichkeit bestreitet, Tiertransporte in Drittstaaten verbieten zu können. Dies widerspricht mehreren Rechtsgutachten. Es ist belegt, dass es keine oder zu wenige Versorgungsstationen entlang der Transportrouten gibt und was den Tieren während der Transporte und in den Schlachthöfen angetan wird. Deswegen fordern wir Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um endlich ein nationales Exportverbot von Tieren in bestimmte Drittländer durchzusetzen. Das würde auch ein klares Signal für ein EU-weites Verbot senden", fordert Christina Ledermann.

Hinweis: Protestaktion zum "Internationalen Tag gegen Tiertransporte" am 14. Juni in Berlin, ab 12:00 Uhr am Brandenburger Tor

Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Pressestelle Roermonder Str. 4a, 52072 Aachen Telefon: (0241) 157214, Fax: (0241) 155642

(jg)

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