Interview: Richtig versichert zur Fußball-WM in Südafrika / Fans auf Hoffnungsfahrt ans Kap
(Henstedt-Ulzburg) - Fußballdeutschland hockt schon in den Startlöchern: Viele Fans gönnen sich zur 19. Fußball-Weltmeisterschaft ein neues Flachbild-Fernsehgerät. Aber manche haben noch kräftiger gespart, um vom Eröffnungsspiel Südafrika gegen Mexiko an alle 32 Mannschaften direkt vor Ort spielen zu sehen. Thorsten Rudnik, fußballbegeistertes Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV) verrät, wie sich der reisende WM-Fan absichern kann.
Frage: Echte Fußballfans haben die Koffer ja schon halbwegs gepackt. Welche Policen sollten sie unbedingt "im Gepäck" haben?
Rudnik: Was kaum zehn Euro für eine Person kostet, aber viel bringt, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. Die übernimmt solche Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse oder zum Teil auch von der privaten Krankenversicherungen nicht übernommen werden. Vor allem der mögliche Rücktransport nach Unfall oder Krankheit spricht unbedingt für diese Police.
Frage: Eine Südafrika-Reise ist ja nicht gerade billig. Gibt es dafür den passenden Schutz?
Rudnik: Ja natürlich. Für ein solches Vorhaben kann sich die Reise-Rücktrittskostenversicherung empfehlen. Die zahlt, wenn aus wichtigem, unvorhersehbaren Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Aber Achtung: Die Versicherung muss meist spätestens acht bis 14 Tage nach Buchung abgeschlossen worden sein.
Frage: Können sich die Fans vor Ort gegen Diebstahl schützen?
Rudnik: Ja, bei Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer springt die Hausratversicherung des Fans ein. Übrigens zählt alles zum Hausrat, was Sie von zu Hause mitnehmen, wenn Sie verreisen. Sogar Ihr aus dem aufgebrochenen Hotelzimmer gestohlenes Notebook ist versichert. Der Versicherer zahlt auch, wenn Sie auf der Straße ausgeraubt wurden.
Frage: Haben Sie auch einen Tipp für den Fan, der sich in Südafrika einen Mietwagen nehmen will?
Rudnik: Ihm ist anzuraten, sich eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs zu beschaffen. Das sind so genannte "Traveller-Policen". Denn bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im Ausland kann die Versicherungssumme zu gering sein. Falls der Geschädigte höhere Ansprüche stellt, gleicht die Police diesen erhöhten Schadenbetrag aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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