Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Ja, Kinderlose müssen mehr zahlen!

(Berlin) - Gesundheitsminister Jens Spahn will Kinderlose in der Rente und Pflege stärker zur Kasse bitten. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Anliegen und fordert Beitragsentlastungen für Familien. Die bisherige Beitragsgestaltung ist verfassungswidrig.

Die Kinder der heutigen Elterngeneration sind die künftigen Beitragszahler und sorgen damit erst überhaupt für die Existenz der deutschen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. "Wer keine Kinder erzieht, profitiert schlichtweg von der Kindererziehung anderer", sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes und thüringischer Familienminister a.D.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in mehreren Urteilen (Trümmerfrauenurteil 1992, Pflegeversicherungsurteil 2001) festgestellt, dass die Kindererziehung von Eltern ein wichtiger und geldwerter Beitrag ist und Verwerfungen ausschließlich innerhalb des Sozialversicherungssystems gelöst werden müssen. Bisher haben mehrere Bundesregierungen diesen Umstand weitgehend ignoriert und Ungerechtigkeiten gegenüber Millionen von Familien zementiert.

"Ich begrüße ausdrücklich den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn, Kinderlose stärker in die Verantwortung zu nehmen", so Zeh. "Eltern dürfen nicht länger doppelt und verfassungswidrig in der Sozialversicherung belastet werden - und zwar mit den Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig mit Beiträgen in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wer keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat, muss stärker zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig ist eine Entlastung von Familien gefordert. Das ist nicht unfair gegenüber Kinderlosen. Das ist Beitragsgerechtigkeit!"

Der Deutsche Familienverband weist seit langem darauf hin, dass die Sozialversicherung einer nachhaltigen Strukturreform unterzogen werden muss, um Familien zu entlasten. Berechnungen zeigen, dass Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen von 35.000 Euro und zwei Kindern nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum rutschen. "Sozialversicherungsbeiträge sind eine der wesentlichen Hauptgründe für Familienarmut in Deutschland. Dabei muss es doch gerade darum gehen, Menschen mehr Mut für Kinder zu machen und sie nicht finanziell an den Rand des Erträglichen zu drängen", sagt Zeh.
Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht und fordern eine Entlastung von Familien in Höhe von 240 Euro je Kind und Monat in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zum November 2018 Stellungnahmen von Verbänden und staatlichen Institutionen angefordert. "Es liegt einmal wieder an den Karlsruher Richtern aufzuzeigen, dass Familien nicht benachteiligt werden dürfen", so Zeh. "Seit 17 Jahren warten wir, dass sich die Politik für Familien in der Sozialversicherung einsetzt. Jetzt jammern wir nicht mehr, wir klagen."

Weiterführende Informationen:
"Wir jammern nicht, wir klagen" - Eine juristische Kampagne des Deutschen Familienverbandes und des Familienbundes der Katholiken für Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung
"Horizontaler Vergleich" - Berechnungen der finanziellen Belastungen von Familien und deren Auswirkung auf das Familieneinkommen
Was steckt hinter den "Fördermilliarden" für Familien?

Kurzinfos Trümmerfrauen- und Pflegeversicherungsurteil:
Das "Trümmerfrauenurteil" (BVerfGE 87, 1 / Juli 1992) stellt höchstrichterlich klar, dass Kindererziehung bestandsichernd für die Alterssicherung ist. Geklagt hatten zwei kinderreiche Mitgliedsfamilien des Deutschen Familienverbandes. Wörtlich heißt es im Urteil: "Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zur Benachteiligung der Familie, namentlich der Familien mit mehreren Kindern." "Soweit sich die Benachteiligung gerade in der Alterssicherung der Kinder erziehenden Familienmitglieder niederschlägt, ist sie vornehmlich durch rentenrechtliche Regelungen auszugleichen." Auch stehe der Eigentumsschutz für Rentenanwartschaften (Art. 14, Abs. 1 GG) "einer maßvollen Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten kinderloser und kinderarmer Personen nicht entgegen." Der entsprechende Reformauftrag der Richter ist bis heute nicht erfüllt.

Das "Pflegeversicherungsurteil" (BVerfGE 103, 242 / April 2001) bestätigte erneut, dass Kindererziehung und Beitragszahlung die Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems gewährleisten. Im Urteil heißt es: "Wenn das Leistungssystem ein im Alter spezifisches Risiko abdeckt und so finanziert wird, dass die jeweils erwerbstätige Generation die Kosten für die vorangegangene Generation tragen muss, ist für das System nicht nur die Beitragszahlung, sondern auch die Kindererziehung konstitutiv. Wird die zweite Komponente nicht mehr regelmäßig von allen geleistet, werden Eltern spezifisch in diesem System belastet, was deshalb auch innerhalb des Systems ausgeglichen werden muss." Die Richter verlangten vom Gesetzgeber eine verfassungsfeste Neuregelung der Beitragszahlung zur Pflegeversicherung, verbunden mit dem Auftrag, auch die Beitragszahlung für die übrigen Sozialversicherungszweige entsprechend zu überprüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nicht statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. (DFV) Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

(sf)

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