Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Job-AQTIV-Gesetz gefährdet Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung

(Berlin) - Der Job-AQTIV-Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen enthält eine beträchtliche Ausweitung der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und kann deshalb zu erheblichen Ausgabensteigerungen führen. Damit wird die dringend notwendige Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung gefährdet, warnte der Präsident der BDA, Dr. Dieter Hundt, am 08. November in Berlin.

Statt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen konsequent einzuschränken und mittelfristig abzuschaffen, wird die „öffentlich geförderte Beschäftigung“ sogar noch ausgebaut. Mit dem neuen Instrument „Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung“ werden die Beitragszahler unverblümt für die Finanzierung von Aufgaben der Kommunen zur Kasse gebeten. Die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht die Sparkasse für den Bau von Straßen, Schulen oder Kläranlagen, sagte Hundt. Zwar sollen die Maßnahmen durch private Unternehmen ausgeführt werden. Da sie diese Aufträge jedoch nur erhalten, wenn sie sich verpflichten, dazu auch Arbeitslose zu beschäftigen, verdrängen diese Subventionen die Stammbelegschaften. Dies wird vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Handwerksunternehmen gehen, erklärte Hundt.

Mit einer öffentlichen Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung würden der Bundesanstalt für Arbeit milliardenschwere Ausgaben aufgebürdet, die den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ins Uferlose treiben. Die Kosten der Weiterbildung für Beschäftigte dürfen nicht auf die Beitragszahler der Bundesanstalt für Arbeit, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, abgewälzt werden, erklärte Hundt.

Positiv zu bewerten ist die durch den Gesetzentwurf vorgesehene Verstärkung und Verbesserung der Vermittlung sowie die intensivere Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern. Bedauerlicherweise werden diese Lichtblicke aber durch die ordnungspolitischen Irrwege und das Versäumnis zu einer umfassenden Strukturreform der Arbeitsförderung überschattet. Mit den zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Beitragszahler wird das Gesetz zu einem weiteren Stolperstein für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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