Justizpanne der Essener Staatsanwaltschaft / Deutsche Kinderhilfe fordert klare gesetzliche Regelung im Umgang mit Sexualstraftätern
(Berlin) - Der heute (1. Februar 2010) bekannt gewordenen Fall eines gefährlichen Sexualstraftäters, der aufgrund einer verpassten Frist durch die Staatsanwaltschaft nicht in die Sicherungsverwahrung genommen werden konnte, verdeutlicht die Dringlichkeit einer umfassenden Reform der Sicherungsverwahrung.
Während der Fall Karl D. - nun wohnhaft in Heinsberg - aufgrund einer Gesetzeslücke nicht in die Sicherungsverwahrung genommen werden konnte liegt es in diesem Fall eindeutig am Versagen der Behörden, dass nun ein weiterer hoch gefährlicher Sexualstraftäter in Freiheit ist. "Dieser schlampige und unverantwortlich laxe Umgang mit einem Sexualstraftäter muss Konsequenzen haben", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.
Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe, die eklatanten und unverständlichen Lücken bei den Regeln über die Anordnung der sog. nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. Da die Fristversäumnisse in der Praxis kein Einzelfall sind, muss der Gesetzgeber eine Vereinheitlichung herbeiführen.
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme, die angeordnet werden muss, wenn der Täter als gefährlich gilt. Entscheidend muss die Feststellung der Gefährlichkeit sein und nicht die Tatsache, wann Gutachten oder Anträge dem Gericht vorgetragen werden. Wichtig ist der Schutz der Gesellschaft - insbesondere der schwächsten Mitglieder - vor der Gefahr, die von den Tätern ausgeht.
Um dies zu erreichen ist der Gesetzgeber umgehend gefordert, die Regelungen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen ist. "Bei der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung muss es künftig ausschließlich darauf ankommen, ob der Sexualstraftäter zum Zeitpunkt der Haftentlassung von zwei unabhängigen Gutachtern nach klaren Richtlinien als rückfallgefährdet eingestuft wurde und nicht ob Fristen oder richterliche Verfügungen versäumt wurden", so Ehrmann.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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