Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kabinett beschließt Gewerbeabfallverordnung

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 07. November 2001 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf einer "Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen - GewAbfV" (Stand: 31.10.01) beschlossen. Mit der Verordnung soll den Kommunen mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit eingeräumt werden. Nach der Verordnung sind Abfallerzeuger/-besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen verpflichtet, bestimmte Abfallarten getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.

Ferner sieht die VO die Einführung einer "Pflicht-Restmülltonne" für das Gewerbe vor. Der DStGB hält den Entwurf weder für vollzugsfähig noch dafür geeignet, die bestehenden Probleme in der Praxis tatsächlich zu lösen.

So kann bspw. die Getrennthaltungspflicht in vielen Fällen umgangen werden: Zum einen ist der Abfall nur zu trennen, soweit dies "technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar" ist. Zum anderen besteht die Möglichkeit einer direkten energetischen Verwertung, ohne dass eine Vorbehandlung notwendig ist oder stoffliche Anforderungen festgeschrieben sind. Der DStGB fordert daher, die Ausnahmen von der Getrennthaltepflicht erheblich zu reduzieren und zugleich Anforderungen an eine energetische Verwertung festzuschreiben. Notwendig ist auch das Verbot einer nachträglichen Vermischung von Abfällen. Ferner muss die im VO-Entwurf vorgesehene Definition der "Abfälle aus privaten Haushalten" wesentlich verbessert werden, da bislang gerade die streitigen Punkte (bspw. Abfälle aus gewerblich vermieteten Wohnungen) nicht geregelt sind.

Zur Sicherstellung der Vollzugstauglichkeit im Hinblick auf die Einführung der "Pflicht-Restmülltonne" ist die Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen notwendig, wonach "Näheres in der kommunalen Satzung zu regeln ist".Die Verordnung befindet sich derzeit im Bundestagsverfahren. Anschließend wird sich der Bundesrat mit der Verordnung befassen. Mit einer endgültigen Beschlussfassung ist frühestens im ersten Quartal 2002 zu rechnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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