Kassen sorgen mit unwürdigen Zahlenspielen für Aufsehen
(Berlin) – „Erneut verzerrt der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit unwürdigen Interpretationen die Realität ambulanter psychotherapeutischer Versorgung. Die gewählte Darstellung erschüttert das Vertrauen in die Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen für eine sachgerechte Versorgungspolitik“, kritisieren Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Es scheint den Krankenkassen einzig darum zu gehen, die Psychotherapeut*innen und ihre Anliegen öffentlich zu beschädigen. Das ist für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unwürdig und wir fordern den GKV-SV auf, endlich ihrer Verantwortung für eine faire Interessenvertretung nachzukommen.“
Nebelkerzen sollen geringere Einnahmemöglichkeiten verschleiern
Der GKV-SV behauptet in der 47. Ausgabe seines E-Magazins „GKV-SV 90 Prozent“ zur wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Psychotherapeut*innen, dass diese im Vergleich zu anderen Ärzt*innen geringeren Einnahmen der Psychotherapeut*innen an deutlich geringeren Personal- und Sachkosten liegen würden. „Dafür braucht man kein Mathematikstudium, um zu erkennen, dass es nur auf den Überschuss nach Abzug jeglicher Kosten ankommt, wenn man sich für die wirtschaftliche Situation der Praxen interessiert. Stattdessen werden hier Nebelkerzen gezündet, die die tatsächlich deutlich geringeren Einnahmemöglichkeiten der Psychotherapeut*innen verschleiern sollen“, sagt Maaß. „Auch der Verweis auf geringere Einnahmen aus Privatbehandlungen lenkt vom eigentlichen Problem der deutlich geringeren Praxisüberschüsse ab. Spätestens an diesem Punkt drängt sich der Eindruck auf, dass von den eigentlichen wirtschaftlichen Problemen psychotherapeutischer Praxen abgelenkt werden soll.“
Irreführende Gleichsetzung von Versorgungsauftrag und Arbeitszeiten
Der GKV-SV behauptet weiterhin, dass eine hälftige Kassenzulassung als Psychotherapeut*in, einer hälftigen Tätigkeitszeit entspricht bzw. erfindet den Begriff der Teilzeitquote hierfür. „Hier werden unzulässige Aussagen über die Arbeitszeit der Psychotherapeut*innen getroffen. Richtig ist, dass Psychotherapeut*innen auch auf hälftigen Versorgungsaufträgen nahezu in Vollzeit arbeiten und zum Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung beitragen“, sagt Jochim. „Außerdem ist dies ziemlich irrelevant für die Umsatzbestimmung der psychotherapeutischen Praxen. Weniger Therapiesitzungen bedeuten weniger Umsatz, da psychotherapeutische Leistungen sitzungsbezogen vergütet werden.“ Auch hier werden erneut nebensächliche Halbwahrheiten herangezogen, um die deutlich geringeren Ertragsmöglichkeiten der Psychotherapeut*innen bei gleichem Zeiteinsatz wie ihre ärztlichen Kolleg*innen zu verschleiern.
Mit fairen Mitteln zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen
„Psychotherapeut*innen brauchen verlässliche und realitätsgerechte Rahmenbedingungen. Psychisch erkrankte Versicherte brauchen eine verlässlich finanzierte Psychotherapie und eine Krankenkasse, die ihrer Verantwortung dafür nachkommt”, sagen Jochim und Maaß. „Die Daten, die der GKV-SV in dieser Art und Weise interpretiert, zeigen eindeutig, dass die Psychotherapeut*innen bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug aller Kosten, nur etwa die Hälfte der Überschüsse der anderen Arztgruppen erhalten. Wir richten daher einen dringenden Appell an den GKV-SV: Kommen Sie ihrer demokratischen Verantwortung einer nicht tendenziösen Zahlenberichterstattung nach und übernehmen Sie endlich Verantwortung für eine faire Finanzierung der ambulanten Psychotherapie”, fordern Jochim und Maaß.
Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0
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