Keine Beschäftigungswirkung durch befristete Beschäftigung
(Hamburg) - Alte Fehlentscheidungen der Kohlregierung, wie die Zulassung befristeter Arbeitsverträge ohne Sachgrund, müssen korrigiert werden; solche Gesetze dürfen nicht einfach verlängert werden, denn dies wäre eine politische Kapitulation vor der dringend erforderlichen sozialen Gestaltung. Das sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Montag in Berlin und stellte sich damit gegen Äußerungen von Wirtschaftsminister Müller in der Berliner Zeitung.
Selbst Studien, die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellt worden seien, würden belegen, dass eine Beschäftigungswirkung nicht eingetreten sei. Vielmehr sei ein Drehtüreffekt auszumachen: unbefristete Beschäftigungsverhältnisse würden reduziert und dafür befristete Beschäftigung angeboten. Die häufige Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis, wie es auch der Minister hervorgehoben habe, erfolge jedenfalls nach den offiziellen Zahlen nicht.
Befristungen höhlten den Kündigungsschutz aus, stellten diese Arbeitnehmer faktisch rechtlos und seien bei vielen unerwünscht. Befristete Arbeitsverträge aus rein wirtschaftlichen Gründen nach dem sogenannten Beschäftigungsförderungsgesetz sollten deshalb in Zukunft nicht uneingeschränkt nach dem Gießkannenprinzip für alle Branchen gleichermaßen zugelassen werden. Der DGB wolle deshalb, dass der Gesetzgeber Rahmenregelungen festlege. Innerhalb derer könnten die Tarifvertragsparteien branchen- und betriebsnahe Lösungen aushandeln. Der Betriebsrat müsse bei befristeter Einstellung mitbestimmen können.
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