Kinderförderungsgesetz begrüßt / VdU-Präsidentin fordert unbürokratische Handhabung
(Berlin) - VdU-Präsidentin Petra Ledendecker begrüßt das vom Bundestag beschlossene Kinderförderungsgesetz:
Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes hat der Bundestag einen Grundstein für eine bessere Kinderbetreuung in Deutschland und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelegt.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes dreijährige Kind ist Grundlage dafür, dass der deutschen Wirtschaft das große Potential an gut ausgebildeten Frauen zur Verfügung steht, die heute aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten auf eine Berufstätigkeit verzichten oder zum Teil weit unter ihrer Qualifikation nur in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen arbeiten.
Ziel von Politik, öffentlichen und privaten Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen muss es nun sein, noch vor 2013 gerade im Westteil Deutschlands die Strukturen für eine umfassende Kinderbetreuung zu schaffen. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung in Deutschland muss schnellstmöglich gehandelt werden.
Wichtig ist, dass die Vergabe der Gelder unbürokratisch und zügig verläuft, damit Initiativen zu mehr Betreuung nicht durch Bürokratie und lange Vergabeverfahren unnötig gehemmt werden.
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