Kinderpornografie - Deutsche Kinderhilfe warnt vor einer "Verbanalisierung" von Sexualdelikten gegen Kinder
(Berlin) - Vor dem Hintergrund der Edathy-Affäre hat der Bundesrat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht beschlossen.
Die Deutsche Kinderhilfe - Die Kindervertreter e. V. begrüßt ausdrücklich, dass das Strafmaß für den Handel und Besitz von kinderpornografischem Material zukünftig schärfer geahndet wird.
Die Strafandrohung von bislang zwei auf nun drei Jahre betrachtet die Deutsche Kinderhilfe jedoch als unzureichend und warnt diesbezüglich vor einer Banalisierung von Sexualdelikten gegen Kinder.
"Die Strafandrohung für den einfachen Diebstahl wie z. B. Ladendiebstahl beträgt bereits bis zu fünf Jahre. Drei Jahre sind zwar besser als zwei, aber vor dem Hintergrund schuldangemessener Strafen und einer Einheit unserer Rechtsordnung ist dieser Schritt eher ein etwas peinlicher Kompromiss", so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die Kindervertreter e. V.
"Dass der sogenannte sexuelle Missbrauch eines Kindes noch immer lediglich als minder schwerer Vergehens-Straftatbestand eingestuft wird, während das gleiche Verhalten gegenüber einer erwachsenen Frau als sogenanntes Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht wird, ist für ein in seiner Rechtskultur so hoch entwickeltes Land wie Deutschland absurd und beschämend", so Becker weiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949
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