Klasse statt Masse / DAV stellt Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung vor
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung vorgelegt. Ziel ist eine echte Anwaltsausbildung im Anschluss an das erste Examen und somit eine Abkehr vom bisherigen Einheitsjuristen. Dieser werde bisher lediglich zur Befähigung zum Richteramt ausgebildet, obwohl die überwiegende Zahl der Jura-Absolventen den Anwaltsberuf ergreifen. Erreicht werden soll dies durch eine Ablösung des herkömmlichen Referendariats durch getrennte Ausbildungsgänge für Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen.
In Zeiten, in denen mehr als 85 % der Jura-Absolventen den Anwaltsberuf ergreifen, brauchen wir nach dem Universitätsstudium eine echte Anwaltsausbildung. Das geltende Juristenausbildungssystem genügt nicht den Erfordernissen des Marktes, so der Hauptgeschäftsführer des DAV, Dr. Dierk Mattik. Eine Reform des Studiums, wie sie zur Zeit diskutiert werde, helfe hier allein nicht weiter. Der Schlüssel zu einer wirklichen Anwaltsausbildung liege in der praktischen Ausbildung nach dem Universitätsstudium.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes des DAV in Kürze:
- Das herkömmliche Referendariat, das zum Richterberuf führt, wird ersetzt durch getrennte Ausbildungsgänge für Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen.
- Was für andere Berufe gilt, soll auch für den Anwaltsberuf gelten: Gelernt wird der Beruf des Anwalts beim Anwalt. Nur wer einen Ausbildungsplatz in einer Rechtsanwaltskanzlei findet, hat Zugang zum Anwaltsreferendariat.
- An Anwaltsausbilder werden strengere Maßstäbe angelegt, als das bisher der Fall ist.
- Am Ende der Anwaltsausbildung steht ein Anwaltsexamen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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