Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Koalitionsvertrag erster Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats / DAV bewertet Koalitionsvertrag positiv, fordert aber weitere Schritte

(Berlin) - Den Koalitionsvertrag bewertet der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Bereich der Innen- und Rechtspolitik als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die geplanten Korrekturen bei den Sicherheitsgesetzen sind zu begrüßen. Gleichzeitig erwartet der DAV aber zügig weitere Schritte und eine Stärkung der Freiheits- und Bürgerrechte und somit des Rechtsstaats. Eine schnelle Abschaffung der Spaltung der Berufsgeheimnisträger ist nötig, um das Vertrauensverhältnis der Mandanten und ihrer Rechtsanwälte nicht zu gefährden. Des Weiteren lehnen die deutschen Anwälte nach wie vor die Onlinedurchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die im Jugendstrafrecht geplante Heraufsetzung der Höchst-Jugendstrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre und den "Warnschussarrest" lehnt der DAV ebenfalls ab. Über den Koalitionsvertrag hinaus wird ein erweiterter Berufsgeheimnisträgerschutz der Anwaltschaft sowie eine Anpassung der anwaltlichen Vergütungssätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gefordert. Ausdrücklich begrüßt der DAV die geplante Schaffung einer Stiftung Datenschutz.

"Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung den Bürger- und Freiheitsrechten in ihrem Koalitionsvertrag mehr Beachtung schenkt", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in Berlin. Es sei allerdings zu beachten, dass es sich hierbei zunächst nur um einen Koalitionsvertrag und noch nicht um konkretes Regierungshandeln in Form von Gesetzesvorhaben handele. Der DAV werde intensiv die Regierungsarbeit begleiten und deren Umsetzung anmahnen. "Der Schutz der privaten Lebensgestaltung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland durch eine Stärkung des Berufsgeheimnisträgerschutzes der Anwaltschaft hat für uns Priorität", so Ewer weiter. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant vor Überwachungsmaßnahmen müsse geschützt werden. Bei diesem Schutz handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bürger. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich ihren Anwältinnen und Anwälten rückhaltlos anvertrauen zu können.

"Wir fordern dabei eine Ausweitung des Berufsgeheimnisträgerschutzes auch für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und eine Ausweitung des Schutzes auf alle Berufsgeheimnisträger, also auch auf Ärzte und insbesondere Journalisten", betont Ewer in Berlin.

Die Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung lehne der DAV nach wie vor strikt ab. Die vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Hürden bei der Onlinedurchsuchung, würden in der rechtlichen Umsetzung kritisch begleitet. "Anders als bei einer körperlichen Durchsuchung ist bei der Onlinedurchsuchung ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich. Gegenstände wie Tagebücher können zur Seite gelegt werden, eine Festplatte eines Computers kann nur ganz oder gar nicht durchsucht werden", begründet Ewer die Ablehnung des DAV.

Der DAV steht der Diskussion um die Einführung eines so genannten "Warnschussarrestes" im Bereich des Jugendstrafrechts ablehnend gegenüber. Die hohe Rückfallquote bei stationären Sanktionen spricht dagegen. Sie liegt dort bei 70 Prozent. Ambulante Maßnahmen, wie intensivierte Beratung und vermehrte Begleitung, seien empirischen Studien zufolge wesentlich erfolgreicher. Auch wird die Erhöhung der Jugendstrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre abgelehnt. Der DAV hat wiederholt betont, dass die Erhöhung der Strafe nicht geeignet ist, Gewalttätigkeiten Jugendlicher zu verhindern. Es gibt keinen empirischen Beleg dafür, dass höhere Strafen präventive Wirkung haben. Strafverschärfungen sind daher ein ungeeignetes Mittel, der Jugendkriminalität beizukommen. Maßnahmen im Rahmen der Bewährungshilfe müssen gestärkt werden, um den Problemen durch die wachsende Armut, durch Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit oder psychischen Problemen zu begegnen.

Die geplante Stiftung für Datenschutz, die sich um die Datenerhebung Privater kümmern soll, wird außerordentlich begrüßt. "Die Notwendigkeit einer solchen Stiftung ergibt sich schon aus den Datenskandalen in Unternehmen in jüngster Zeit", so Ewer. Hier biete der DAV seine Unterstützung an.

Über den Koalitionsvertrag hinaus erwartet der DAV von der künftigen Bundesregierung eine Stärkung der Rahmenbedingungen für die anwaltliche Berufstätigkeit durch eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Gebühren. Eine Erhöhung ist notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen gegeben hat. "Nach 15 Jahren ist das überfällig", begründet dies Ewer. Der Preisindex zeige eine Steigerung der Lebenshaltungskosten von Juli 1994 bis zum Sommer 2008 im gesamten Bundesgebiet um insgesamt 20,9 Prozent. Eine funktionsfähige Rechtspflege sei nur mit einer leistungsfähigen und qualifizierten Anwaltschaft denkbar. Diese setze eine angemessene Vergütung voraus.

Weiterhin schlägt der DAV den Berufsgeheimnisträgerschutz der Anwaltschaft auch bei einer Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht vor. Wenn der Mandant den Rechtsanwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit, muss gewährleistet werden, dass dies ohne Druck und unter Wahrung der Interessen des Mandanten erfolgt. Die Anwaltschaft sollte daher nur zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein, wenn die Zeugnisverweigerung im wohlverstandenen Interesse des Mandanten liegt. Dies sollte auch dann gelten, wenn der Mandant erklärt hat, dass er den Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbindet.

Weiterhin soll die Bundesregierung den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Dazu gehört nach Ansicht des DAV auch, dass sie sich dafür einsetzt, dass im Bereich der Rechtspflege nicht gespart werde. Dies betrifft insbesondere die Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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