Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Kommunale Spitzenverbände beim Bundesumweltminister / Städte gegen Marktöffnung beim Trinkwasser

(Köln) - In einem Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat der Präsident des Deutschen Städtetages, der Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann, gestern in Bonn deutlich gemacht, dass die Städte die Öffnung des Wassermarktes für eine Vielzahl privater in- und ausländischer Unternehmen entschieden ablehnen.

Im Falle einer Liberalisierung bestünde die Gefahr, dass die hohen Trinkwasserstandards in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würden. Rein gewinnorientierte Monopole würden mittelfristig den Markt beherrschen, so dass die Kontrolle und der Schutz des Trinkwassers nicht mehr sicherzustellen wären, so Hoffmann.

Hintergrund: Die kommunale Wasserversorgung ist ein wichtiger Schwerpunkt der örtlichen Daseinsvorsorge. Zur Zeit gibt es nicht nur auf der europäischen Ebene, sondern auch beim Bund Überlegungen, den deutschen Wassermarkt auch privaten Firmen zu öffnen. Zu diesem Zweck soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen möglicherweise geändert werden.

Städtetagspräsident Hoffmann: „Wasser ist kein Wirtschaftsgut, sondern ein Grundnahrungsmittel, bei dem hohe Standards unbedingt einzuhalten sind. Die Bundesregierung darf deshalb keinesfalls den Wassermarkt öffnen und somit die hohe Trinkwasserqualität in der Bundesrepublik gefährden.“

In dem Gespräch zwischen dem Bundesumweltminister und den kommunalen Spitzenverbänden wurden aktuelle Fragen und Probleme des kommunalen Umweltschutzes erörtert. Neben der Liberalisierung der Wasserwirtschaft ging es in besonderer Weise auch um das Verbandsklagerecht.

Die kommunalen Spitzenverbände erklärten hierzu, dass sie die von der Bundesregierung beabsichtigte Einführung eines Verbandsklagerechts für die Umweltverbände ablehnen. Die Einführung eines solchen Klagerechts würde die Naturschutzverwaltungen in zahllose Prozesse verwickeln. Bereits heute würden die Umweltverbände im kommunalen Bereich bei allen umweltrelevanten Vorhaben im Vorfeld hinreichend beteiligt.

Zudem sei es bereits heute gängige Praxis, dass die Umweltverbände einzelne - betroffene - Bürger bei ihren Klagen gegen Entscheidungen der Naturschutzverwaltungen ideell und finanziell unterstützen. Das von der Bundesregierung und den Umweltverbänden behauptete Rechtsschutzdefizit sei deshalb nicht erkennbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Lindenallee 13-17, 50968 Köln Telefon: 0221/37710 Telefax: 0221/37711 28

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