Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

Krankenhaus-Transparenzgesetz: Geplante Level führen in die Irre

(Berlin) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt. Am Mittwoch findet dazu eine Verbändeanhörung statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (kkvd) begrüßt das Ziel, mehr Transparenz zur Behandlungsqualität zu schaffen. In einer Stellungnahme warnt der Verband aber, dass die geplante Level-Einteilung die Patientinnen und Patienten in die Irre führe.

Spezialisierte Leuchttürme für die Versorgung sichern

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: "Mit Biegen und Brechen will Gesundheitsminister Karl Lauterbach alle Krankenhäuser abhängig von ihrer Größe Versorgungs-Leveln zuordnen. Doch dieses Vorhaben bringt kein Plus an Qualitätstransparenz, sondern führt die Patientinnen und Patienten in die Irre. Weder die Größe noch die Breite des Leistungsangebots ist maßgeblich dafür, welche Behandlungsqualität die Menschen in ihrer konkreten Situation erwarten können. Vielmehr sind medizinische Expertise und Erfahrung die ausschlaggebenden Faktoren. Diese Expertise und Erfahrung sind auch an mittleren und einigen kleinen Kliniken zu finden, wenn sie sich als Leuchttürme in einem Fachgebiet spezialisiert haben.

In diesen Leuchttürmen der regionalen Versorgung will der Minister nun das Licht ausknipsen, obwohl sie entsprechend hohe Fallzahlen aufweisen. Bei Uniklinika und Maximalversorgern ist aber nicht davon auszugehen, dass sie angesichts ihres breiten Aufgabenspektrums in allen medizinischen Fachgebieten gleichermaßen Spitzen-medizin vorhalten können. Das Vorhaben des Ministers droht daher, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Versorgungslandschaft langfristig zu schwächen, statt es zu stärken."

Anstatt ein weiteres Transparenzverzeichnis zu schaffen, schlägt der Katholische Krankenhausverband vor, auf den Qualitätsberichten aufzusetzen und das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) längst auf den Weg gebrachte Qualitätsportal nachzubessern und fertigzustellen.

Gesetzentwurf schafft noch mehr Bürokratie

"Der neue Vorschlag hat unter anderem zwei erhebliche Schwächen: Bei der Ergebnisqualität soll nicht berücksichtigt werden, welche Risiken unterschiedliche Patientengruppen mitbringen. Und der Vorschlag setzt auf neue und doppelte Datenerhebungen. So werden die Landesbehörden von den Kliniken bereits mit Daten beliefert, die sie im Rahmen der Leistungsgruppenzuordnung bereitstellen müssen. Anstatt die vorhandenen Qualitätsdaten der Krankenhäuser zu nutzen und besser aufzubereiten, werden mit dem Gesetzentwurf weitere aufwändige Berichts- und Dokumentationspflichten geschaffen.

Die Kliniken versinken so immer tiefer in Bürokratie. Für ein mittelgroßes Krankenhaus kommen heute bereits an die150 Meldepflichten im Jahr an unterschiedliche Stellen zusammen. Das sind im Schnitt drei Datenlieferungen pro Woche, Mehrfachmeldungen nicht eingerechnet. Es ist ein Unding, wenn die ausufernde Bürokratie immer mehr Ressourcen für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten auffrisst," so Bernadette Rümmelin abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Herbert Möller, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 2408368 11, Fax: (030) 2408368 22

(jg)

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