Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

Krankenhausfinanzierung muss reformiert werden

(Berlin) - Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung statt. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) setzt sich für eine tiefgreifende Reform ein und schlägt einen Umbau des Finanzierungssystems in zwei Schritten vor.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: "Die Anträge der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zeigen eine zentrale Baustelle der kommenden Legislaturperiode auf. Die Krankenhausfinanzierung muss reformiert werden. Bereits vor der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass das jetzige Finanzierungssystem einer Überarbeitung bedarf. Das Fallpauschalen-System (DRG) führt bei gleichzeitig zu geringen Investitionsmitteln durch die Bundesländer zu Fehlanreizen und garantiert keine auskömmliche Finanzierungsgrundlage für eine verlässliche Versorgung. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das Thema der Vorhaltekosten sowie die Berücksichtigung der Bedarfe Eingang in den politischen Diskurs gefunden haben."

Der kkvd setzt sich seit langem für diese Forderungen ein. Der Verband schlägt mit einem eigenen Reformkonzept den Umbau der Krankenhausfinanzierung in zwei Schritten vor.

"In einem ersten Schritt werden sowohl notwendige Bedarfe als auch vorzuhaltende Strukturen mittels öffentlicher Qualitäts- und Leistungsdaten, demografischer Prognosen und Fahrtzeiten ermittelt. Mit diesem Wissen und auf Grundlage eines 'Leistungsstärkenmodells', mit dem Kapazitäten einer Erweiterten Versorgung konsequent anhand etablierter Fachdisziplinen neu ausgerichtet werden, kann Krankenhausplanung ihrem Anspruch gerecht werden.

In einem zweiten Schritt haben bedarfsnotwendige Krankenhäuser in einem 'Optionsmodell' die Möglichkeit, Sicherstellungszuschüsse für die Vorhaltung bestimmter Leistungen und Strukturen zu erhalten. In Fällen, in denen die Standardfinanzierung nicht ausreicht, können die Einrichtungen eine entsprechende Prüfung beantragen. Wenn sie eine Deckungslücke nachweisen können, beispielsweise durch einen strukturierten und vom Wirtschaftsprüfer attestierten Nachweis, sollten sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine Vorhaltekostenfinanzierung haben. So kann es gelingen, medizinische Versorgung wirtschaftlich nachhaltig und im Sinne der Patientinnen und Patienten zu organisieren", so Rümmelin abschließend.

Der kkvd hat in einem Positionspapier seine Vorschläge zur Reform der Krankenhausfinanzierung und -planung zusammengefasst.

Mehr Informationen und Download des Positionspapiers
https://kkvd.de/finanzierungsmodell/

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Pressestelle Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 2408368 11, Fax: (030) 2408368 22

(mj)

NEWS TEILEN: