Pressemitteilung | Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe

Krankheitskosten steuerlich geltend machen

(Köln) - Steuerpflichtige können Aufwendungen wegen Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Belastungen in dem Jahr steuerlich berücksichtigen, indem sie tatsächlich geleistet werden. Dies gilt jedoch nur, sofern der zumutbare Eigenanteil überschritten ist. Dieser ermittelt sich in Abhängigkeit der gesamten Einkünfte und liegt bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei 400 Euro.

Wenn die Überschreitung des Eigenanteils in Betracht kommt, empfiehlt der Steuerberater-Verband e.V. Köln, Krankheitskosten, wie beispielsweise Ausgaben für Arzneimittel, medizinische Behandlungen oder Sehhilfen, möglichst in einem Kalenderjahr zu bezahlen. Jahresübergreifende Ratenzahlungen - wie u. a. bei Augenlaser-Behandlungen üblich - sollten vermieden und der Gesamtbetrag innerhalb eines Kalenderjahres geleistet werden. Maßgebend hierfür ist stets der Zeitpunkt der Barzahlung oder Überweisung.

Doch auch wenn sich die Kosten innerhalb der zumutbaren Belastung bewegen, kann die Geltendmachung der angefallenen Beträge in der Steuererklärung lohnen. Da regelmäßig Klagen bezüglich der Höhe des zumutbaren Eigenanteils vor den Gerichten anhängig sind, empfiehlt der Steuerberater-Verband e.V. Köln, aktuelle Verfahren und Entscheidungen fortwährend zu beobachten. Alternativ wenden Sie sich zur individuellen Beratung und Unterstützung an Ihren Steuerberater.

Kurzportrait des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.200 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.

Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.

Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe Dr. Dominik Scheuerer, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Organisation Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln Telefon: (02203) 993090, Fax: (02203) 993099

(cl)

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