Kriminalstatistik zeigt falsches Bild der Tatverdächtigen / Deutscher Tatverdächtiger muss in der Kriminalstatistik kriminalistisch differenzierter dargestellt werden
(Birkenwerder) Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient als Grundlage der kriminalistischen Analyse und zur kriminologischen Phänomenuntersuchung. Im Mittelpunkt dieser Kriminalitätsforschungen stehen die statistisch erfassten Daten der Tatverdächtigen.
Die Analyse der Verhaltensweisen der Tatverdächtigen ermöglicht es uns, polizeiliche Präventions- und Bekämpfungskonzepte in den einzelnen Kriminalitätsfeldern zu erarbeiten beschreibt der stellv. Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Rolf Jaeger, die Notwendigkeit fundierter Statistikdaten in der PKS.
Der aus Kasachstan eingebürgerte Russlanddeutsche gilt in der PKS ebenso als deutscher Tatverdächtiger wie der Tatverdächtige aus Asien, Afrika oder den europäischen Nachbarländern, der hier die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
Die wichtige Kenntnis unterschiedlicher Sozialisationsprozesse in den Herkunftsländern können in der kriminalistischen Analyse nur berücksichtigt werden, wenn die Kriminalisten auch die Kenntnis über die Herkunft der Tatverdächtigen haben berichtet Rolf Jaeger von der kriminalistischen Analysearbeit und fordert: Die Gesetzeslage im Melderecht muss so geändert werden, dass aus den Meldedaten eine vorherige Staatsangehörigkeit bzw. die Bezeichnung des Herkunftslandes erkennbar ist und in der PKS abgebildet werden kann!
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070
(sk)
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