Kronzeugenregelung - Zweifelhaftes Tauschgeschäft mit Kriminellen
(Mannheim) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Pläne einer allgemeinen Kronzeugenregelung ab, wie sie das Kabinett gestern (16. Mai 2007) beschlossen hat. Kronzeugenregelungen führen nicht zur Aufklärung des Sachverhalts, da Straftäter immer wieder ihre eigene Verantwortung entweder ganz leugnen oder auf andere abzuwälzen versuchen. Sie sind auch nicht erforderlich, da im bestehenden differenzierten System der Strafzumessungsbestimmungen die Hilfe bei Aufklärung von Straftaten honoriert werden kann. Besonders problematisch ist die vorgesehene Regelung, dass ein Täter auch dann Milde für eine Tat erwarten kann, wenn er über Straftaten Informationen liefert, an denen er überhaupt nicht beteiligt war.
Kronzeugenregelungen sind unnütz und schädlich. Damit steigt die Gefahr von Falschbelastungen und somit von Fehlurteilen erheblich, so Rechtsanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des DAV, beim Anwaltstag in Mannheim. Je höher der Anreiz oder der Druck zur Selbstentlastung wäre, umso schwerer wiege die Gefahr der Falschbelastung Dritter. Auch ohne Gesetzesänderung könnten Kronzeugenleistungen ausreichend Berücksichtigung finden. So werde beispielsweise auch das Verhalten des Täters nach der Tat berücksichtigt.
Künftig sollen Strafmilderungen auch in Fällen versprochen werden, in denen die Tat, bei deren Aufklärung Hilfe geleistet wird, in keinem Zusammenhang mit derjenigen steht, derer der Kronzeuge selbst beschuldigt ist. Das fördert Denunziantentum und keinesfalls die Wahrheitsfindung so Prasser. Es bleibt allein die Hoffnung, dass Strafgerichte mit der neuen Regelung sehr zurückhaltend umgehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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