Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Ladenschlussgesetz in Teilen verfassungswidrig: DIHK fordert vollständige Freigabe der Öffnungszeiten an den Werktagen

(Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sonntagsöffnung der Apotheken als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Sonderfall der Apotheken zeige einmal mehr, dass das Ladenschlussgesetz mit seinem unübersehbaren Geflecht von Ausnahmen und Sonderregelungen zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen führe. Das sei nicht mehr hinnehmbar. Die vollständige Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Händler sei schon viel zu lange hinausgezögert worden. Der Handel dürfe nicht länger daran gehindert werden, seine Kunden zu den Zeiten zu bedienen in denen sie einkaufen möchten. Deutschland könne es sich nicht leisten, darauf zu warten, bis das Gericht das Ladenschlussgesetz häppchenweise aufhebe.

Die Sonn- und Feiertagsruhe müsse dagegen geschützt bleiben. So habe auch das Bundesverfassungsgericht nur sicher gestellt, dass alle Händler an den ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnungen gleichermaßen teilnehmen können.

Eine vollständige Aufhebung der werktäglichen Ladenschlusszeiten gehe nicht zu Lasten der Arbeitnehmer. Dies sei durch das aktuelle Urteil nun bestätigt worden. Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, bleiben die Beschäftigten durch das Arbeitszeitgesetz und die geltenden Tarifverträge vor übermäßiger Arbeitsbelastung hinreichend geschützt.

Durch flexible Ladenöffnungszeiten würden auch die Innenstädte gestärkt. Der Handel sei nicht mehr auf die Innenstadt angewiesen, aber umgekehrt bräuchten vitale Innenstädte den Handel. Solange Kunden einkaufen dürften, seien auch die Innenstädte mit Leben gefüllt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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