Landtagsdebatte zur Grundsteuer / VhU befürwortet Grundsteuer-Bremse / Pollert: "Ungebremster Anstieg verteuert Standort Hessen und verschärft Knappheit an günstigem Wohnraum."
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) befürwortet eine Grundsteuer-Bremse. "Der starke Anstieg bei der Grundsteuer muss gestoppt werden. Diese im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Kommunalsteuer verteuert den Wirtschaftsstandort Hessen unnötig", sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert. Für die Bereitstellung günstigen Wohnraums sei die hohe Grundsteuer kontraproduktiv, da sie auch die Mieten verteuere und so die Knappheit an günstigem Wohnraum verschärfe.
Die VhU unterstützt die Forderung der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, eine Grundsteuer-Bremse einzuführen. "Die Landesregierung sollte die ihr vom Bund gemäß §26 GrStG (Grundsteuergesetz) eingeräumte Möglichkeit zur Festsetzung einer Höchstgrenze des Hebesatzes nutzen", sagte Pollert. Die Maximalgrenze für die Grundsteuer müsse so festgesetzt werden, dass Hessen kein Hochsteuerbundesland bleibe. Gleichzeitig müssten die Kommunen Luft für erforderliche Investitionen behalten. "Beides sollte aufgrund hoher Steuereinnahmen ohne weitere Erhöhungen der Grundsteuer möglich sein", so Pollert.
Zur Erläuterung:
In den vergangenen 4 Jahren ist der Hebesatz der Grundsteuer B in Hessen um durchschnittlich mehr als 100 Punkte (von unter 300 Punkte auf jetzt über 400 Punkte) erhöht worden. Gegenstand der Grundsteuer B sind Grundstücke mit Wohnbebauung. Sie wird von den Kommunen erhoben. Die Grundsteuer B ist das Produkt aus dem vom Finanzamt festgesetztes Einheitswert des Grundstücks, der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von derzeit 0,35 Prozent und dem örtlichen Hebesatz.
Berechnungsbeispiel: Das Finanzamt hat den sogenannten rechnerischen Einheitswert für ein bebautes Grundstück auf 65.000 Euro festgesetzt. Die bundeseinheitliche Steuermesszahl beträgt 0,35 Prozent, so dass sich ein Steuermessbetrag von 210 Euro ergibt. Beträgt der Hebesatz der Gemeinde 300 Prozent, ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von 630 Euro. Durch die durchschnittliche Erhöhung auf 400 Prozent in Hessen stieg die Grundsteuer um 210 Euro auf 840 Euro an.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126
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