Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Lea, 2 Jahre: ein weiteres tragisches Opfer im Jugendhilfesystem

(Berlin) - Der grausame Hungertod der zweijährigen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth verdeutlicht erneut die Krise der Jugendhilfe in Deutschland.

Dies ist ein besonders spektakulärer Fall, der die Medien erreicht. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass insgesamt wöchentlich circa drei Kinder in Deutschland an den Folgen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sterben. An den von der Deutschen Kinderhilfe und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter im vergangenen Jahr veröffentlichten Zahlen hat sich trotz der Kindergipfel aus den Jahren 2007 und 2008 nichts geändert: So waren im Jahr 2008 179 Kinder unter 14 Jahren Opfer versuchter bzw. vorsätzlicher Tötungsdelikte, davon 122 Kinder unter sechs Jahren.

"An einem bundesweiten Kinderschutzgesetz, das sowohl die Prävention als auch die Intervention regelt, kommt die Politik nicht vorbei, denn die Strukturkrise der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dauert immer noch an", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. "Die Verabschiedung eines Kinderschutzgesetzes ist die politische Herausforderung in diesem Jahr", so Ehrmann weiter.

Der Tod von Lea ist keine Ausnahme. Gerade dieser Fall zeigt, wie wichtig die Einführung von Qualitätsstandards und eine Hausbesuchspflicht - im gescheiterten Kinderschutzgesetz war diese vorgesehen - notwendig ist. Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und die Entscheidung über die Inaugenscheinnahme eines Kindes dürfen nicht im Ermessen eines einzelnen Sachbearbeiters liegen, sondern müssen auf einer gesetzlichen Pflicht beruhen.

600 deutsche Jugendämter arbeiten unterschiedlich. Es gibt wenige Bereiche in Deutschland, in denen bei einem so wichtigen Thema ohne einheitliche Standards und Verfahren gearbeitet wird. Es fehlt sogar an einer einheitlichen Begrifflichkeit. Die elektronische Fallakte beispielsweise - in Straßenverkehrsämtern seit Jahrzehnten Standard - ist vielerorts nicht vorhanden. Jugendämter innerhalb eines Kreises schließen mit freien Trägern für identische Sachverhalte unterschiedliche Vereinbarungen gemäß § 8 a KHJG ab.

Das Kinderschutzgesetz bietet eine Chance zum Einstieg in die Einführung verbindlicher Qualitäts- und Diagnosestandards. Dazu gehören neben der Verpflichtung zu Hausbesuchen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung klare Handlungskataloge und zu evaluierende Maßnahmen.

Bundesweit verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen, Regelungen zur Übergabe bei einem Wohnsitzwechsel, die Konkretisierung der ärztlichen Schweigepflicht, die Schaffung einer Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe, die Einführung einer Informationspflicht für andere Berufsgruppen und eine bundeseinheitliche Kinderschutzhotline sind Maßnahmen, die konkret Kinderleben retten können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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