Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Leistungsstarke Verwaltungen nur mit modernem Dienstrecht

(Berlin) - "Die Städte und Gemeinden brauchen ein Dienst- und Besoldungsrecht, dass mehr Freiheit für einen flexiblen und leistungsrechten Einsatz der Beamten lässt", forderte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus Anlass der am 13. Dezember stattgefundenen Ausschussanhörung zu Gesetzentwürfen zur Modernisierung der Besoldungsstruktur und zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform. Ohne mehr Freiheiten für die leistungsgerechte Besoldung von Beamten wäre die Dienstrechtsreform aus kommunaler Sicht ein Fehlschlag.

Die Städte und Gemeinden wollen, so Landsberg, Leistung und Motivation ihrer Beamten besser fördern. Ohne motiviertes und engagiertes Personal ist moderne, bürgernahe Verwaltung nicht möglich. Sollen die Städte und Gemeinden ihre führende Rolle in der notwendigen Verwaltungsreform weiter spielen, muss das Dienstrecht modernisiert werden. Dabei muss den besonderen Anforderungen der Kommunalverwaltungen Rechung getragen werden. "Eine Stadt mit 50 Beamten hat andere Probleme als ein Ministerium mit 1.000 Beamten" stellte Landsberg klar. Die bisherigen Reformen waren unzureichend und für die Kommunen enttäuschend. Leider scheint sich dies bei den vorliegenden Gesetzen zu wiederholen.

Nach Auffassung des DStGB muss zu den Kernpunkten einer neuen Reform gehören:

- Die Städte und Gemeinden müssen unabhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe Führungsfunktionen auf Zeit vergeben können.

- Die Leistungsanreize im Besoldungsrecht müssen verbessert werden. Die Regelungen über Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsstufen müssen von den starren Quotierungen und Summengrenzen befreit werden.

- Der durch die Stellenobergrenzen zementierte Stellenkegel ist veraltet. Er steht der kommunalen Verwaltungsreform mit ihren flachen Hierarchien im Wege. Die Stellenobergrenzen müssen deshalb für den kommunalen Bereich abgeschafft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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