Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Liste der umstrittenen Arzneimittel kann veröffentlicht werden

(Bonn) - Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen (AOK-Bundesverband, Bonn; Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen; Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach; See-Krankenkasse, Hamburg; Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel; Bundesknappschaft, Bochum; Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg; AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg) hat eine gemeinsame Presseerklärung zur Azrneimittelliste herausgegeben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 13. Juli 2001 die Klage der Pharmafirma Wilmar Schwabe gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen abgewiesen, in der es um deren Beitrag zum Arzneiverordnungsreport (AVR) von 1997 ging.

Die Pharmafirma hatte den Kassen vorgeworfen, durch das Mitwirken am AVR unzulässig in den Wettbewerb einzugreifen. Das OLG sieht jedoch in der Zusammenarbeit von Trägern des GKV-Arzneimittelindexes, den Herausgebern und den Autoren des AVR keinen widerrechtlichen Eingriff in den Wettbewerb.
Die Spitzenverbände der Kassen bewerten diese Feststellungen des OLG als einen Beitrag zu mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und als klares Votum für mehr Forschungs- und Meinungsfreiheit.

Das OLG Düsseldorf billigte damit den Herausgebern des AVR 1997 das Veröffentlichen einer Tabelle zu, in der umstrittenen Arzneimitteln Alternativen gegenübergestellt werden. Bei umstrittenen Arzneimitteln handelt es sich um Medikamente, deren Nutzen und Wirksamkeit nicht zweifelsfrei belegt sind. Der Verzicht auf deren Verordnung bzw. der Ersatz durch wirksame Präparate hätten im Jahr 1999 zu einem Einsparvolumen von rund 3 Mrd. DM geführt.

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatte die Pharmafirma Wilmar Schwabe 1998 erreicht, dass ein Gericht die Herausgabe des AVR´97 stoppte. Der AVR´97 konnte daher nur in einer Version erscheinen, in der alle Passagen geschwärzt waren, deren Veröffentlichung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren untersagt worden war.

(Urteil vom 13. Juli .2001; Az. U (Kart) 38/98)
Die aktualisierte Liste steht im Internet unter: http://www.springer.de/avr.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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