Lizenzvereinbarung für Fotos in Zentralmoschee inakzeptabel
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Lizenzvereinbarung für Fotoaufnahmen des Islamverbands DITIB für das Gelände der Kölner Zentralmoschee, wo heute der Kuppelsaal erstmals zum Freitagsgebet genutzt werden kann. Er ruft dazu auf, nicht mit Bildern aus der Moschee über das Ereignis zu berichten.
In dem Papier heißt es unter anderem, dass jegliche weitere Verwendung über den "definierten Verwendungszweck hinaus der schriftlichen Zustimmung durch die Rechteinhaber über die Pressestelle der DITIB" bedürfte. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall sagte: "Fotografen darf nicht vorgeschrieben werden, zu welchem journalistischen Zweck sie ihre Fotos verwenden." Das aber versuche die DITIB. Er könne daher Bildjournalisten nur raten, auf die Fotodokumentation zu verzichten.
"Journalisten sind die Rechteinhaber und haben die alleinige Entscheidungskompetenz." Die in der Vereinbarung verlangten Schutzrechtshinweise bei Veröffentlichung könnten nicht akzeptiert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher
Charlottenstr. 17, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13
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