Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Mandatsgeheimnis in der Lieferkette: Klarstellung für Anwaltschaft fehlt

(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Am Freitag hat der Bundestag das Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet. In seiner Stellungnahme 27/2021 hatte der DAV den Regierungsentwurf in weiten Teilen als zu unbestimmt kritisiert. Auch der Zeitpunkt für ein nationales Gesetz erscheint angesichts einer absehbaren EU-weiten Regelung fraglich. Insbesondere fehlt es weiterhin an einer Würdigung der besonderen Situation der Anwaltschaft in der Lieferkette, wie der DAV bemängelt:

"Weder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte noch andere Berufsgeheimnisträger werden im Gesetz oder der Begründung erwähnt. Die besonderen Anforderungen, die sich aus der Stellung der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege ergeben, werden nicht beachtet. Hier hätte es aber dringend einer Klarstellung bedurft, dass Anwaltskanzleien vom Lieferkettengesetz nicht erfasst sind, nämlich weder als Unternehmen noch mittelbar als Zulieferer.

Zur Erfüllung der anwaltlichen Aufgabe im Rechtsstaat ist das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zum Mandanten zwingende Voraussetzung. Mandantinnen und Mandanten müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen im Rahmen dieses Vertrauensverhältnisses nicht nach außen dringen. Angesichts umfangreicher Kontrollmechanismen und Offenlegungspflichten entlang der Lieferkette braucht es aber eine Ausnahme für die Anwaltschaft - zumindest soweit der Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit, die Beratung von Mandanten und ihre Vertretung in Rechtsangelegenheiten betroffen ist."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

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